Kurzzeitpflege: vorübergehend
im Heim
Bei der Kurzzeitpflege wird eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung versorgt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie ist ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr möglich.
Kurzzeitpflege
Manchmal lässt sich die Pflege zu Hause nur für eine begrenzte Zeit nicht sicherstellen — etwa nach einer Operation, in einer Krise oder wenn die Pflegeperson selbst ausfällt. Für solche Situationen gibt es die Kurzzeitpflege. Die pflegebedürftige Person wird dann vorübergehend in einem Pflegeheim versorgt, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist. Einen Überblick über alle Pflegeformen finden Sie auf der Seite zu den Pflegearten. pflegede.com erklärt Ihnen alles verständlich.
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung nach §42 SGB XI. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder noch nicht im nötigen Umfang möglich ist und auch eine Tagespflege nicht ausreicht. Anders als die dauerhafte stationäre Pflege ist die Kurzzeitpflege von vornherein zeitlich begrenzt. Typische Anlässe sind die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, eine Krise in der Pflege oder ein vorübergehender Ausfall der Pflegeperson.
Wann kommt Kurzzeitpflege infrage?
- Nach dem Krankenhaus Wenn zu Hause noch nicht genug Versorgung möglich ist.
- Nach einer Operation In der Übergangszeit bis zur Genesung.
- Ausfall der Pflegeperson Wenn die Versorgung zu Hause nicht organisiert werden kann.
- In einer Krisensituation Wenn die häusliche Pflege plötzlich nicht mehr klappt.
- Zur Überbrückung Bis ein dauerhafter Heimplatz frei wird.
Voraussetzungen und Dauer
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Versorgung findet in einer für die Kurzzeitpflege zugelassenen vollstationären Einrichtung statt. Pro Kalenderjahr ist die Kurzzeitpflege auf acht Wochen (56 Tage) begrenzt. Eine Besonderheit gilt nach einem Krankenhausaufenthalt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ohne Pflegegrad eine Kurzzeitpflege über die Krankenkasse nach §39c SGB V möglich sein, wenn die häusliche Versorgung nach einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht sichergestellt ist.
Was zahlt die Pflegekasse?
Seit dem 1. Juli 2025 werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Er beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr und lässt sich flexibel auf beide Leistungen aufteilen. Wer im Jahr keine Verhinderungspflege nutzt, kann den vollen Betrag für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Aus diesem Budget übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Gemeinsamer Jahresbetrag gültig seit 1. Juli 2025 · Stand: Juni 2026.
Welche Kosten bleiben als Eigenanteil?
Wie bei der dauerhaften Heimpflege deckt die Pflegekasse nur die pflegebedingten Kosten ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung tragen Sie selbst. Diese Hotelkosten können während der Kurzzeitpflege spürbar ins Gewicht fallen. Eine Entlastung bietet der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, der unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Entlastung bei Unterkunfts- und Verpflegungskosten eingesetzt werden kann.
Was passiert mit dem Pflegegeld?
Kurzzeitpflege beantragen
Die Kurzzeitpflege beantragen Sie bei der Pflegekasse, am besten vor Beginn der Versorgung. Geht es um die Zeit direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Organisation und beim Antrag. Wichtig ist, dass die Einrichtung für die Kurzzeitpflege zugelassen ist. Da freie Plätze nicht immer sofort verfügbar sind, lohnt es sich, frühzeitig zu planen und mehrere Einrichtungen anzufragen.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Beide werden oft verwechselt, sind aber nicht dasselbe. Seit Juli 2025 teilen sie sich den gemeinsamen Jahresbetrag:
Kurzzeitpflege
Findet stationär im Heim statt. Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend vollstationär versorgt — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Verhinderungspflege
Ersetzt eine ausgefallene Pflegeperson — meist zu Hause oder stundenweise, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich?
Ab welchem Pflegegrad gibt es Kurzzeitpflege?
Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege?
Bekomme ich während der Kurzzeitpflege noch Pflegegeld?
Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Hilfe, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Sie überbrückt schwierige Phasen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson. Über den gemeinsamen Jahresbetrag beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten — und das halbe Pflegegeld läuft weiter.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §42 Kurzzeitpflege — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §42a Gemeinsamer Jahresbetrag — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB V, §39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).