Pflegegrade: Überblick
über alle fünf Stufen
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Sie reichen von Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung bis zu Pflegegrad 5 bei schwerster Beeinträchtigung. Der Pflegegrad legt fest, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt.
Pflegegeld 2025
Der Pflegegrad ist die Grundlage für alle Leistungen der Pflegeversicherung. Er zeigt, wie stark ein Mensch im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung ihm zusteht. Auf dieser Seite bekommen Sie einen schnellen Überblick über alle fünf Pflegegrade, die wichtigsten Leistungen und den Weg zum Antrag. Zu jedem Thema finden Sie passende Ratgeber von pflegede.com.
Die fünf Pflegegrade und ihre Leistungen 2025
Die folgende Tabelle zeigt alle Pflegegrade mit dem monatlichen Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Eine ausführliche Erklärung zu jedem einzelnen Grad finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten.
| Pflegegrad | Bezeichnung | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat |
|---|---|---|---|
| PG 1 | Geringe Beeinträchtigung | kein Pflegegeld | keine Sachleistung |
| PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € | 796 € |
| PG 3 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € | 1.497 € |
| PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 € | 1.859 € |
| PG 5 | Schwerste Beeintr. + besondere Anforderungen | 990 € | 2.299 € |
Welcher Pflegegrad trifft zu?
Jeder Pflegegrad steht für ein anderes Maß an Selbstständigkeit im Alltag. Hier eine kurze Einordnung:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung, der am häufigsten vergebene Pflegegrad
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung mit deutlichem Hilfebedarf
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung in fast allen Bereichen
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonders hohem Pflegeaufwand
Welcher Grad im Einzelfall vergeben wird, entscheidet der Medizinische Dienst nach einer Begutachtung. Auf den Detailseiten zu jedem Pflegegrad erklären wir die Voraussetzungen und Leistungen jeweils ausführlich.
Alle Pflegegrade im Detail
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Leistungen und den Antrag:
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5
Schwerste Beeintr. + besondere Anforderungen
Der Weg zum Pflegegrad
Den Pflegegrad bekommen Sie nur auf Antrag bei der Pflegekasse. Danach prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Lebensbereichen. Wie Sie den Antrag richtig stellen und worauf es bei der Begutachtung ankommt, lesen Sie in unseren Ratgebern:
Pflegegrad beantragen
So stellen Sie den Antrag richtig
Begutachtung durch den MD
So bereiten Sie sich auf den Termin vor
Widerspruch einlegen
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird
Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad?
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen je nach Einstufung verschiedene Leistungen zu. Dazu gehören das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Einen vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegeleistungen. Wenn Sie selbst einen Angehörigen pflegen, helfen Ihnen die Tipps im Bereich pflegende Angehörige.