Pflegegrad beantragen
Schritt für Schritt
Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse — ein Anruf genügt. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, und die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Antrag stellen
Wer regelmäßig Hilfe im Alltag braucht, hat oft Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Viele scheuen den Antrag, weil sie viel Bürokratie befürchten. Dabei ist der erste Schritt ganz einfach. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Fristen gelten und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten. Eine Übersicht über alle Pflegegrade und Leistungen finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden. pflegede.com begleitet Sie durch jeden Schritt.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Den Antrag kann nicht nur die pflegebedürftige Person selbst stellen. Auch andere dürfen das übernehmen:
Die pflegebedürftige Person selbst
Ein Angehöriger mit einer Vollmacht
Eine gerichtlich bestellte rechtliche Betreuung
Pflegegrad beantragen in 5 Schritten
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Formlosen Antrag stellen Schritt 1
Der erste Schritt ist der formlose Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Sie brauchen kein besonderes Formular — oft reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben: „Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad." Wichtig ist das Datum, denn ab diesem Tag werden später die Leistungen gezahlt. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.
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Antragsformulare ausfüllen Schritt 2
Nach dem ersten Kontakt schickt Ihnen die Pflegekasse die offiziellen Formulare zu. Darin geben Sie Einzelheiten zur Pflegesituation an — zum Beispiel wer pflegt und welche Einschränkungen bestehen. Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und senden Sie sie zeitnah zurück. Viele Kassen bieten die Formulare inzwischen auch online an.
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Begutachtung vorbereiten Schritt 3
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin und besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause. Ein Pflegetagebuch über sieben Tage, ärztliche Unterlagen, eine Medikamentenliste und eine Begleitperson sind sehr hilfreich. Mehr im Ratgeber zur MDK-Begutachtung.
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Bescheid prüfen Schritt 4
Nach dem Hausbesuch erstellt der Gutachter ein Gutachten und die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad. Sie erhalten den Bescheid schriftlich — innerhalb von 25 Arbeitstagen. Hält die Kasse diese Frist nicht ein, steht Ihnen für jede begonnene Woche der Verzögerung eine Entschädigung von 70 Euro zu. Prüfen Sie, welcher Pflegegrad festgestellt und welche Punkte vergeben wurden.
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Bei Bedarf Widerspruch einlegen Schritt 5
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihren eigenen Erfahrungen. Wie Sie vorgehen, erklären wir im Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.
Fristen im Überblick
Für die Bearbeitung gelten klare gesetzliche Fristen. Die wichtigsten:
Regelfrist für die Entscheidung nach Eingang des Antrags.
Wenn die Person zu Hause lebt und Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt wurde.
Bei Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha, wenn die Begutachtung nötig ist.
Frist, um nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.
Ab wann gelten die Leistungen?
Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt — nicht erst ab dem Bescheid und auch nicht rückwirkend ab einer Diagnose. Deshalb gilt: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, sobald sich abzeichnet, dass regelmäßig Hilfe nötig ist. Jeder Monat, den Sie warten, kann bares Geld kosten. Welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen, erfahren Sie auf unserer Seite zu den Leistungen.
Höherstufung beantragen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Sie eine Höherstufung beantragen. Das läuft genauso wie der Erstantrag, also formlos bei der Pflegekasse. Es folgt eine erneute Begutachtung nach demselben Punktesystem. Wird der höhere Pflegegrad bewilligt, gibt es die zusätzlichen Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Eine Mindestzeit zwischen Erstantrag und Höherstufung gibt es nicht.
Tipps für einen erfolgreichen Antrag
- Früh beantragen Leistungen gelten erst ab dem Antragsmonat — also nicht zögern.
- Pflegetagebuch führen Notieren Sie über mindestens sieben Tage, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe nötig ist.
- Begleitperson einplanen Pflegebedürftige spielen ihre Einschränkungen oft herunter. Eine zweite Person schildert den Alltag realistisch.
- Nichts beschönigen Zeigen Sie den Alltag so, wie er an einem normalen schlechten Tag wirklich ist.
- Beratung nutzen Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI und die Pflegestützpunkte sind kostenlos.
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?
Ab wann bekomme ich die Leistungen?
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Einen Pflegegrad zu beantragen ist einfacher, als viele denken. Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, danach folgen Formulare, Begutachtung und Bescheid. Wichtig ist vor allem: Stellen Sie den Antrag früh und bereiten Sie die Begutachtung gut vor — so sichern Sie sich alle Leistungen, die Ihnen zustehen.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesgesundheitsministerium: Begutachtungsfristen — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §33 Leistungsvoraussetzungen — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse — verbraucherzentrale.de (Stand 23. Februar 2026).