Anleitung in 5 Schritten

Pflegegrad beantragen
Schritt für Schritt

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse — ein Anruf genügt. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, und die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Formlos & kostenlos
25 Arbeitstage
Rückwirkend ab Antrag
Angehörige hilft einer älteren Frau zu Hause beim Ausfüllen des Antrags für einen Pflegegrad. Antrag stellen
Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf genügt. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Den Antrag kann nicht nur die pflegebedürftige Person selbst stellen. Auch andere dürfen das übernehmen:

Die pflegebedürftige Person selbst

Ein Angehöriger mit einer Vollmacht

Eine gerichtlich bestellte rechtliche Betreuung

Eine wichtige Voraussetzung: In den vergangenen zehn Jahren muss in der Regel mindestens zwei Jahre eine Versicherung in der Pflegeversicherung bestanden haben. Dazu zählt auch eine Familienversicherung. Außerdem muss die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Pflegegrad beantragen in 5 Schritten

Ablauf in fünf Schritten, um einen Pflegegrad zu beantragen, von der Antragstellung bis zum Widerspruch.
Der Weg vom formlosen Antrag bis zum möglichen Widerspruch im Überblick.
  1. Formlosen Antrag stellen Schritt 1

    Der erste Schritt ist der formlose Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Sie brauchen kein besonderes Formular — oft reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben: „Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad." Wichtig ist das Datum, denn ab diesem Tag werden später die Leistungen gezahlt. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.

  2. Antragsformulare ausfüllen Schritt 2

    Nach dem ersten Kontakt schickt Ihnen die Pflegekasse die offiziellen Formulare zu. Darin geben Sie Einzelheiten zur Pflegesituation an — zum Beispiel wer pflegt und welche Einschränkungen bestehen. Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und senden Sie sie zeitnah zurück. Viele Kassen bieten die Formulare inzwischen auch online an.

  3. Begutachtung vorbereiten Schritt 3

    Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin und besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause. Ein Pflegetagebuch über sieben Tage, ärztliche Unterlagen, eine Medikamentenliste und eine Begleitperson sind sehr hilfreich. Mehr im Ratgeber zur MDK-Begutachtung.

  4. Bescheid prüfen Schritt 4

    Nach dem Hausbesuch erstellt der Gutachter ein Gutachten und die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad. Sie erhalten den Bescheid schriftlich — innerhalb von 25 Arbeitstagen. Hält die Kasse diese Frist nicht ein, steht Ihnen für jede begonnene Woche der Verzögerung eine Entschädigung von 70 Euro zu. Prüfen Sie, welcher Pflegegrad festgestellt und welche Punkte vergeben wurden.

  5. Bei Bedarf Widerspruch einlegen Schritt 5

    Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihren eigenen Erfahrungen. Wie Sie vorgehen, erklären wir im Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.

Fristen im Überblick

Für die Bearbeitung gelten klare gesetzliche Fristen. Die wichtigsten:

25
Arbeitstage

Regelfrist für die Entscheidung nach Eingang des Antrags.

10
Arbeitstage

Wenn die Person zu Hause lebt und Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt wurde.

5
Arbeitstage

Bei Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha, wenn die Begutachtung nötig ist.

1
Monat

Frist, um nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Ab wann gelten die Leistungen?

Höherstufung beantragen

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

  • Früh beantragen Leistungen gelten erst ab dem Antragsmonat — also nicht zögern.
  • Pflegetagebuch führen Notieren Sie über mindestens sieben Tage, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe nötig ist.
  • Begleitperson einplanen Pflegebedürftige spielen ihre Einschränkungen oft herunter. Eine zweite Person schildert den Alltag realistisch.
  • Nichts beschönigen Zeigen Sie den Alltag so, wie er an einem normalen schlechten Tag wirklich ist.
  • Beratung nutzen Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI und die Pflegestützpunkte sind kostenlos.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — telefonisch, per E-Mail oder per Brief. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Der Antrag ist kostenlos. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und die Pflegeberatung kosten Sie nichts.
Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. In Eilfällen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, gelten kürzere Fristen.
Ab wann bekomme ich die Leistungen?
Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Deshalb sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Hilft das nicht, bleibt der Weg zum Sozialgericht, der kostenfrei und ohne Anwaltszwang möglich ist.
Fazit

Einen Pflegegrad zu beantragen ist einfacher, als viele denken. Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, danach folgen Formulare, Begutachtung und Bescheid. Wichtig ist vor allem: Stellen Sie den Antrag früh und bereiten Sie die Begutachtung gut vor — so sichern Sie sich alle Leistungen, die Ihnen zustehen.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Begutachtungsfristen — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §33 Leistungsvoraussetzungen — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  4. Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse — verbraucherzentrale.de (Stand 23. Februar 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.