Erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 2: Pflegegeld
und Leistungen

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und gehört zu den am häufigsten vergebenen Pflegegraden. Betroffene erhalten 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistungen im Monat.

347 € Pflegegeld
796 € Sachleistung
27–47,5 Punkte
Senior mit Pflegegrad 2 bekommt regelmäßige Unterstützung bei Mobilität und Körperpflege zu Hause. Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er gehört zu den am häufigsten vergebenen Pflegegraden. Betroffene erhalten 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistungen im Monat sowie viele weitere Leistungen.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen erstmals fast alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen mit den aktuellen Beträgen.

Leistung bei Pflegegrad 2 Betrag 2025 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) 347 € pro Monat §37 SGB XI
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) bis 796 € pro Monat §36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat §45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis 721 € pro Monat §41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) §42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat §40 SGB XI
Zuschuss für Hausnotruf bis 25,50 € pro Monat §40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme §40 Abs. 4 SGB XI
Vollstationäre Pflege 805 € pro Monat §43 SGB XI
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Leistungsbeträge gültig seit 1. Januar 2025 · Stand der Seite: Juni 2026

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr

Pflegegrad 2 beantragen

Den Pflegegrad 2 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
  3. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
  4. Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
  5. Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung — stellen Sie den Antrag frühzeitig. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 erhöhen

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 Euro Pflegegeld im Monat oder Pflegesachleistungen im Wert von bis zu 796 Euro. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro und weitere Leistungen.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind bei der Begutachtung zwischen 27 und unter 47,5 Punkte nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen, sondern vor allem den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dagegen alle Leistungen zu — also Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege und Verhinderungspflege.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja. Wenn Sie nicht den vollen Anspruch auf Sachleistungen nutzen, erhalten Sie den Rest anteilig als Pflegegeld. Das nennt man Kombinationsleistung.
Muss ich bei Pflegegrad 2 zur Pflegeberatung?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 2 ein halbjährlicher Beratungseinsatz verpflichtend. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause.
Fazit

Pflegegrad 2 öffnet die Tür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Mit 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag und weiteren Hilfen lässt sich die Pflege zu Hause gut organisieren.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.