Pflegegrad 2: Pflegegeld
und Leistungen
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und gehört zu den am häufigsten vergebenen Pflegegraden. Betroffene erhalten 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistungen im Monat.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf Pflegegraden und gehört zu den am häufigsten vergebenen in Deutschland. Mit Pflegegrad 2 besteht erstmals Anspruch auf die meisten Leistungen der Pflegeversicherung. Anders als bei Pflegegrad 1 gibt es jetzt Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie viel Geld Ihnen 2026 zusteht und wie Sie Pflegegrad 2 beantragen. Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene kommen im Alltag noch mit vielem allein zurecht, brauchen aber bei wiederkehrenden Aufgaben regelmäßig Unterstützung — etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen oder im Haushalt. Pflegegrad 2 ist damit der Einstieg in die meisten Leistungen der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Ob Pflegegrad 2 vorliegt, stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung fest. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, aus denen sich eine Gesamtpunktzahl ergibt. Für Pflegegrad 2 sind zwischen 27 und unter 47,5 Punkte nötig. Die sechs Bereiche werden unterschiedlich gewichtet — das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Wie die Begutachtung abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur MDK-Begutachtung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen erstmals fast alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen mit den aktuellen Beträgen.
| Leistung bei Pflegegrad 2 | Betrag 2025 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 347 € pro Monat | §37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen (Pflegedienst) | bis 796 € pro Monat | §36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | §45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 721 € pro Monat | §41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) | §42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat | §40 SGB XI |
| Zuschuss für Hausnotruf | bis 25,50 € pro Monat | §40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | §40 Abs. 4 SGB XI |
| Vollstationäre Pflege | 805 € pro Monat | §43 SGB XI |
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl. Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige übernommen, erhalten Sie 347 Euro Pflegegeld im Monat. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, zahlt die Pflegekasse bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen. Beides lässt sich auch kombinieren: Nutzen Sie zum Beispiel nur die Hälfte der Sachleistungen, bekommen Sie zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist ideal, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Pflege teilen.
Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr
Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu, zum Beispiel für eine Betreuungskraft oder einen Haushaltsdienst. Für die Tages- und Nachtpflege gibt es ein eigenes Budget von bis zu 721 Euro im Monat, das das Sachleistungsbudget nicht verringert. Fällt die Pflegeperson aus, springt die Verhinderungspflege ein. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro.
Pflegegrad 2 beantragen
Den Pflegegrad 2 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
- Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
- Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
- Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 2 ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Dieser findet halbjährlich statt. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause, prüft die Pflegesituation und gibt Tipps. Der Einsatz ist für Sie kostenlos und sichert die Qualität der Pflege zu Hause.
Pflegegrad 2 erhöhen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Sie eine Höherstufung beantragen. Erreicht die Person bei der erneuten Begutachtung 47,5 Punkte oder mehr, wird sie in Pflegegrad 3 eingestuft. Damit steigen das Pflegegeld und die übrigen Leistungen deutlich.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Muss ich bei Pflegegrad 2 zur Pflegeberatung?
Pflegegrad 2 öffnet die Tür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Mit 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag und weiteren Hilfen lässt sich die Pflege zu Hause gut organisieren.