Pflegegeld: Geld für die Pflege
durch Angehörige
Pflegegeld erhalten Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und beträgt 2026 je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro.
Pflegegeld
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie hoch das Pflegegeld 2026 ist, wer es bekommt, wie die Auszahlung funktioniert und welche Pflichten damit verbunden sind. Einen Überblick über alle Geldleistungen finden Sie auf der Seite zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Auf pflegede.com erklären wir Ihnen alles verständlich.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld nach §37 SGB XI heißt im Gesetz Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen sichergestellt wird, also nicht durch einen professionellen Pflegedienst. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld direkt und kann frei darüber verfügen. In vielen Fällen wird das Pflegegeld genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen oder pflegebedingte Ausgaben zu decken. Anders als bei den Pflegesachleistungen, die direkt mit einem Pflegedienst abgerechnet werden, müssen Sie für das Pflegegeld keine Belege einreichen.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 — bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen den Entlastungsbetrag.
Die seit Januar 2025 geltenden Leistungsbeträge gelten nach aktuellem Stand auch im Jahr 2026 unverändert weiter. Die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Leistungsbeträge gültig seit 1. Januar 2025 · Stand: Juni 2026.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld bekommen Sie, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens Pflegegrad 2 Es liegt ein anerkannter Pflegegrad ab 2 vor.
- Häusliche Umgebung Die Pflege findet zu Hause statt, nicht vollstationär.
- Private Pflegepersonen Die Versorgung ist durch Angehörige oder andere private Personen sichergestellt.
Privat Pflegeversicherte haben dieselben Ansprüche wie gesetzlich Versicherte. Wer in einer vollstationären Einrichtung lebt, hat dagegen keinen Anspruch auf Pflegegeld. Wie Sie den Pflegegrad und damit das Pflegegeld beantragen, lesen Sie auf der Seite Pflegegrad beantragen.
Auszahlung und Steuern
Das Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der genaue Auszahlungszeitpunkt richtet sich nach der Pflegekasse. Das Pflegegeld ist steuerfrei. Ob es bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt wird, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Gibt die pflegebedürftige Person das Pflegegeld an eine pflegende Angehörige oder einen pflegenden Angehörigen weiter, bleibt diese Zahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der Regel steuerfrei, insbesondere wenn die Pflege aus einer sittlichen Verpflichtung erfolgt.
Ein weiterer Vorteil: Wer eine pflegebedürftige Person regelmäßig pflegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann über die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Der Beratungseinsatz: eine wichtige Pflicht
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 SGB XI nachweisen. Dabei kommt eine Pflegefachkraft nach Hause, prüft die Pflegesituation und gibt Tipps. Seit dem 1. Januar 2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz für die Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich halbjährlich vorgesehen. Die Kosten der Pflichtberatung trägt die Pflegekasse. Wird der Pflichttermin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.
Was passiert bei Abwesenheit?
Das Pflegegeld läuft in vielen Situationen weiter, auch wenn die häusliche Pflege vorübergehend unterbrochen ist:
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Während dieser Zeiten wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Leistung zur Hälfte weitergezahlt.
- Krankenhausaufenthalt Bei einem Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt wird das Pflegegeld unter den gesetzlichen Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum weitergezahlt.
Mehr zu diesen Leistungen finden Sie auf den Seiten zur Verhinderungspflege und zur Kurzzeitpflege.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Wie oft ist der Beratungseinsatz nötig?
Das Pflegegeld unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege flexibel zu organisieren. Je nach Pflegegrad liegt es 2026 zwischen 347 und 990 Euro im Monat, wird steuerfrei ausgezahlt und lässt sich flexibel mit einem Pflegedienst kombinieren. Wichtig ist, den regelmäßigen Beratungseinsatz nicht zu vergessen, damit die Leistung nicht gekürzt wird.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §38 Kombinationsleistung — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html (abgerufen am 24. Juni 2026).