Aktualisiert: Juni 2026

Pflege­leistungen: Alle Leistungen
der Pflegekasse

Kurz erklärt: Mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, Sachleistungen, den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und den Umbau der Wohnung. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Pflegegrad ab.

Bis 990 € Pflegegeld
Bis 2.299 € Sachleistung
SGB XI · Stand 2025
Pflegeleistungen — Pflegegeld und Sachleistungen 2025 Stand 2025

Welche Pflegeleistungen gibt es 2026?

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse mit dem jeweiligen Anspruch und den aktuellen Beträgen. Eine ausführliche Erklärung zu jeder Leistung finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten.

Leistung Anspruch ab Betrag 2025
Pflegegeld Pflegegrad 2 347 € bis 990 € pro Monat
Pflegesachleistungen Pflegegrad 2 796 € bis 2.299 € pro Monat
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 131 € pro Monat
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege Pflegegrad 2 bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsames Budget)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Pflegegrad 1 bis 42 € pro Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegegrad 1 bis 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen Pflegegrad 1 bis 53 € pro Monat
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband und SGB XI · Leistungsbeträge gültig ab 1. Januar 2025 · Stand der Seite: Juni 2026
Geld- & Sachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Es ist für alle gedacht, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen dagegen bezahlt die Pflegekasse direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Wer beides kombinieren möchte, kann die sogenannte Kombinationsleistung nutzen und so einen Teil des Pflegegeldes behalten.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen Pflegegeld 2025

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Wohnraumanpassung und Hilfsmittel Bis 4.180 € Zuschuss
Hilfsmittel & Umbau

Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Neben den Geldleistungen übernimmt die Pflegekasse auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel. Für den altersgerechten Umbau der Wohnung, etwa ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift, gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Alle Leistungen im Detail

Wählen Sie eine Leistung und erfahren Sie alles über Anspruch, Höhe und Antrag:

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Häufige Fragen zu Pflegeleistungen

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und den Umbau der Wohnung. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen zusammen bekommen?
Ja. Wenn Sie nicht den vollen Anspruch auf Sachleistungen ausschöpfen, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Das nennt man Kombinationsleistung.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 schon Leistungen?
Ja. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und den Umbau der Wohnung. Pflegegeld und Sachleistungen gibt es jedoch erst ab Pflegegrad 2.
Muss ich jede Leistung einzeln beantragen?
Einige Leistungen sind mit dem Pflegegrad automatisch verbunden, andere wie die Verhinderungspflege oder ein Treppenlift müssen Sie gesondert bei der Pflegekasse beantragen.
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