Pflegeleistungen: Alle Leistungen
der Pflegekasse
Kurz erklärt: Mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, Sachleistungen, den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und den Umbau der Wohnung. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Pflegegrad ab.
Stand 2025
Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stehen Ihnen zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Viele Familien wissen aber gar nicht, welche Leistungen es gibt und wie sie sich kombinieren lassen. Auf dieser Seite finden Sie einen klaren Überblick über alle wichtigen Pflegeleistungen, die aktuellen Beträge für 2025 und den Weg zum Antrag. Zu jeder einzelnen Leistung gibt es einen ausführlichen Ratgeber von pflegede.com.
Welche Pflegeleistungen gibt es 2026?
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse mit dem jeweiligen Anspruch und den aktuellen Beträgen. Eine ausführliche Erklärung zu jeder Leistung finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten.
| Leistung | Anspruch ab | Betrag 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Pflegegrad 2 | 347 € bis 990 € pro Monat |
| Pflegesachleistungen | Pflegegrad 2 | 796 € bis 2.299 € pro Monat |
| Entlastungsbetrag | Pflegegrad 1 | 131 € pro Monat |
| Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege | Pflegegrad 2 | bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsames Budget) |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Pflegegrad 1 | bis 42 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Pflegegrad 1 | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen | Pflegegrad 1 | bis 53 € pro Monat |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Es ist für alle gedacht, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen dagegen bezahlt die Pflegekasse direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Wer beides kombinieren möchte, kann die sogenannte Kombinationsleistung nutzen und so einen Teil des Pflegegeldes behalten.
Pflegegeld 2025
Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er lässt sich zum Beispiel für eine Betreuungskraft, einen Haushaltsdienst oder die Tagespflege einsetzen.
Fällt die Pflegeperson einmal aus, etwa durch Urlaub oder Krankheit, springt die Verhinderungspflege ein. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro im Jahr, das Sie flexibel für beide Leistungen einsetzen können.
Bis 4.180 € Zuschuss
Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Neben den Geldleistungen übernimmt die Pflegekasse auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel. Für den altersgerechten Umbau der Wohnung, etwa ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift, gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Alle Leistungen im Detail
Wählen Sie eine Leistung und erfahren Sie alles über Anspruch, Höhe und Antrag:
Pflegegeld
Geld für die Pflege durch Angehörige
Mehr erfahrenPflegesachleistungen
Leistungen durch den Pflegedienst
Mehr erfahrenEntlastungsbetrag
131 € im Monat für Entlastung
Mehr erfahrenVerhinderungspflege
Ersatz bei Ausfall der Pflegeperson
Mehr erfahrenPflegehilfsmittel
Zuschüsse für Hilfsmittel & Umbau
Mehr erfahrenKurzzeitpflege
Vorübergehende Pflege im Heim
Mehr erfahrenWie beantrage ich Pflegeleistungen?
Voraussetzung für fast alle Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad. Stellen Sie zuerst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Sobald der Pflegegrad feststeht, können Sie die einzelnen Leistungen abrufen.
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Die Leistung wird jedoch nur für tatsächlich genutzte anerkannte Angebote erstattet. Andere Leistungen wie die Verhinderungspflege müssen Sie gesondert beantragen.
Pflegen Sie selbst einen Angehörigen, lohnt sich ein Blick in unsere Tipps für pflegende Angehörige.