Geldleistung · §45b SGB XI

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat
für den Alltag

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung von 131 Euro im Monat, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu Hause zusteht. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen.

131 €/Monat
Schon ab Pflegegrad 1
Ansparbar
Alltagsbegleitung unterstützt eine pflegebedürftige Person, finanziert über den Entlastungsbetrag Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine der wichtigsten und zugleich am häufigsten ungenutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Viele wissen nicht, dass ihnen monatlich 131 Euro für Unterstützung im Alltag zustehen — obwohl der Betrag angespart werden kann.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Wer hat Anspruch — und wie hoch ist er?

131 €pro Monat
Bis zu 1.572 € im Jahr — für jeden Pflegegrad gleich

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag ist einheitlich — unabhängig vom Pflegegrad.

  • 131 € pro Monat Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr.
  • Einheitlich für Grad 1 bis 5 Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich.
  • Häusliche Pflege Bei dauerhafter vollstationärer Pflege besteht in der Regel kein Anspruch.
Besonders wichtig bei Pflegegrad 1: Da es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag hier oft die einzige regelmäßige Geldleistung. Bei Pflegegrad 1 darf er sogar zusätzlich für körperbezogene Pflege genutzt werden, etwa Hilfe beim Waschen oder Anziehen.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er darf nur für bestimmte, nach Landesrecht anerkannte Angebote verwendet werden:

Unterstützung im Alltag Zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen.

Tages- und Nachtpflege Zur Deckung von Eigenanteilen, etwa für Unterkunft und Verpflegung.

Kurzzeitpflege Ebenfalls für die nicht von der Pflegekasse gedeckten Kosten.

Ambulante Pflegedienste Bei Pflegegrad 2 bis 5 für Betreuung und Hilfe im Haushalt — nicht für die körperbezogene Selbstversorgung.

Ansparen: nicht genutztes Geld sichern

Nutzbar bis zum 30. Juni des Folgejahres

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Jeden Monat werden Ihnen 131 Euro gutgeschrieben, auch wenn Sie sie nicht abrufen. Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres noch nutzen. Erst danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr. So lässt sich gezielt ein Guthaben aufbauen — etwa für eine intensivere Betreuungsphase oder einen Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege. Es lohnt sich, bei der Pflegekasse nach dem aktuellen Guthaben zu fragen.

Wie rechne ich den Entlastungsbetrag ab?

Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig — der Anspruch entsteht automatisch mit der Feststellung des Pflegegrads. Für die Abrechnung gibt es zwei Wege:

Kostenerstattung

Sie bezahlen die anerkannte Leistung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, die den Betrag erstattet.

Direktabrechnung

Mit einer Abtretungserklärung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entsteht kein Aufwand mit Vorkasse.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 monatlich 131 Euro. Diese Höhe gilt seit dem 1. Januar 2025 einheitlich für alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Bekomme ich den Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Sie nehmen eine anerkannte Leistung in Anspruch, und die Pflegekasse erstattet die Kosten oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab.
Verfällt nicht genutztes Geld?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Erst danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr.
Steht der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1 zu?
Ja. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu. Bei Pflegegrad 1 ist er oft die einzige regelmäßige Geldleistung und darf dort auch für körperbezogene Pflege genutzt werden.
Fazit

Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Hilfe, die viel zu oft ungenutzt bleibt. 131 Euro im Monat stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu Hause zu — zusätzlich zu allen anderen Leistungen. Wer das Geld regelmäßig oder gezielt angespart einsetzt, kann den Pflegealltag spürbar erleichtern. Es lohnt sich, den Anspruch zu kennen und zu nutzen.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §45b Entlastungsbetrag — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §45a Angebote zur Unterstützung im Alltag — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesgesundheitsministerium: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle pflegerische, steuerliche oder rechtliche Beratung. Anerkannte Angebote können sich je nach Bundesland unterscheiden.