Schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 3: Pflegegeld
und Leistungen

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene erhalten 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen im Monat sowie viele weitere Leistungen der Pflegekasse.

599 € Pflegegeld
1.497 € Sachleistung
47,5–70 Punkte
Pflegekraft unterstützt eine Person mit Pflegegrad 3 bei intensiver häuslicher Pflege und Versorgung. Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene erhalten 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen im Monat sowie viele weitere Leistungen der Pflegekasse.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die Beträge sind deutlich höher als bei Pflegegrad 2.

Leistung bei Pflegegrad 3 Betrag 2025 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) 599 € pro Monat §37 SGB XI
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) bis 1.497 € pro Monat §36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat §45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis 1.357 € pro Monat §41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) §42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat §40 SGB XI
Zuschuss für Hausnotruf bis 25,50 € pro Monat §40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme §40 Abs. 4 SGB XI
Vollstationäre Pflege 1.319 € pro Monat §43 SGB XI
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Leistungsbeträge gültig seit 1. Januar 2025 · Stand der Seite: Juni 2026
Die seit Januar 2025 geltenden Leistungsbeträge gelten weiterhin unverändert im Jahr 2026.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr

Leistungen im Pflegeheim

Pflegegrad 3 beantragen

Den Pflegegrad 3 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
  3. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
  4. Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
  5. Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung — stellen Sie den Antrag frühzeitig. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 erhöhen

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 Euro Pflegegeld pro Monat oder Pflegesachleistungen im Wert von bis zu 1.497 Euro pro Monat. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie weitere Leistungen.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
Für Pflegegrad 3 sind bei der Begutachtung zwischen 47,5 und unter 70 Punkte nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Bei Pflegegrad 3 ist die Selbstständigkeit stärker eingeschränkt als bei Pflegegrad 2, und die Leistungen sind höher. Das Pflegegeld steigt von 347 auf 599 Euro, die Sachleistungen von 796 auf 1.497 Euro.
Bekomme ich bei Pflegegrad 3 eine Tagespflege?
Ja. Für die Tages- und Nachtpflege steht Ihnen ein eigenes Budget von bis zu 1.357 Euro im Monat zu. Es verringert Ihr Pflegegeld und Ihre Sachleistungen nicht.
Kann man mit Pflegegrad 3 zu Hause wohnen?
Ja. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 werden weiterhin zu Hause versorgt. Angehörige, ambulante Pflegedienste sowie zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung können die Versorgung unterstützen.
Muss ich bei Pflegegrad 3 zur Pflegeberatung?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 3 ein halbjährlicher Beratungseinsatz verpflichtend. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause.
Fazit

Pflegegrad 3 bringt deutlich höhere Leistungen als die niedrigeren Grade. Mit 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag, der Tagespflege und weiteren Hilfen lässt sich ein höherer Unterstützungsbedarf zu Hause besser bewältigen.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.