Geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1: Leistungen
und Antrag

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie weitere Zuschüsse.

131 € Entlastungsbetrag
12,5–27 Punkte
SGB XI · Stand 2025
Seniorin mit Pflegegrad 1 erhält zu Hause leichte Unterstützung und bespricht Pflegeleistungen mit einer Angehörigen. Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie weitere Zuschüsse.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Anders als bei den höheren Pflegegraden gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dafür stehen Ihnen mehrere andere Leistungen zu, die viele Betroffene gar nicht kennen.

Leistung bei Pflegegrad 1 Betrag / Anspruch
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme
Zuschuss für Hausnotruf 25,50 € pro Monat
Pflegeberatung kostenlos nach §7a SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis 40 € pro Monat (seit 2026)
Pflegegeld kein Anspruch
Pflegesachleistungen kein Anspruch
Quelle: GKV-Spitzenverband, SGB XI · Leistungsbeträge gültig seit 1. Januar 2025 · Stand der Seite: Juni 2026

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro

Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnung

Pflegegrad 1 beantragen

Den Pflegegrad 1 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
  3. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
  4. Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
  5. Bei Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, hilft unser Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.

Pflegegrad 1 erhöhen

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Sie erhalten den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und den Umbau der Wohnung.
Welche Punktzahl braucht man für Pflegegrad 1?
Für Pflegegrad 1 sind bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Gesamtpunkte nötig.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Den Entlastungsbetrag von 131 Euro können Sie für anerkannte Angebote nutzen, zum Beispiel für eine Betreuungskraft, einen Haushaltsdienst oder die Tagespflege. Der Betrag wird gegen Rechnung erstattet.
Steht mir bei Pflegegrad 1 ein Pflegedienst zu?
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine regulären Pflegesachleistungen. Sie können einen ambulanten Pflegedienst aber über den Entlastungsbetrag mitfinanzieren.
Kann ich von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2 wechseln?
Ja. Wenn der Hilfebedarf steigt, können Sie eine Höherstufung beantragen. Bei der erneuten Begutachtung wird geprüft, ob Pflegegrad 2 oder höher vorliegt.
Fazit

Pflegegrad 1 bringt zwar kein Pflegegeld, bietet aber wichtige Unterstützung wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro und Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnung. Wer die Leistungen kennt und nutzt, kann den Alltag spürbar erleichtern.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.