Pflegegrad 1: Leistungen
und Antrag
Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie weitere Zuschüsse.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist der erste von fünf Pflegegraden in Deutschland. Vielen ist gar nicht bewusst, dass schon bei einer geringen Beeinträchtigung ein Anspruch auf Unterstützung bestehen kann. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 gelten, welche Leistungen Ihnen 2026 zustehen und wie Sie Pflegegrad 1 beantragen. Eine allgemeine Übersicht über alle Stufen finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden. pflegede.com erklärt Ihnen jeden Schritt verständlich.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das heißt, die Person kommt im Alltag noch weitgehend allein zurecht, braucht aber bei einzelnen Dingen Unterstützung. Pflegegrad 1 wurde mit der Pflegereform 2017 eingeführt, um auch Menschen mit geringem Hilfebedarf früh zu unterstützen und einer Verschlechterung vorzubeugen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Ob Pflegegrad 1 vorliegt, wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Bei der Begutachtung werden in sechs Bereichen Punkte vergeben. Für Pflegegrad 1 sind zwischen 12,5 und unter 27 Gesamtpunkte nötig. Geprüft werden unter anderem die Mobilität, die geistigen Fähigkeiten, das Verhalten und die Selbstversorgung. Wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber zur MDK-Begutachtung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Anders als bei den höheren Pflegegraden gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dafür stehen Ihnen mehrere andere Leistungen zu, die viele Betroffene gar nicht kennen.
| Leistung bei Pflegegrad 1 | Betrag / Anspruch |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Zuschuss für Hausnotruf | 25,50 € pro Monat |
| Pflegeberatung | kostenlos nach §7a SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis 40 € pro Monat (seit 2026) |
| Pflegegeld | kein Anspruch |
| Pflegesachleistungen | kein Anspruch |
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro
Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag. Er beträgt 131 Euro im Monat und ist zweckgebunden. Das bedeutet, Sie können ihn für bestimmte anerkannte Angebote einsetzen, zum Beispiel für eine Betreuungskraft, einen Haushaltsdienst, die Tagespflege oder eine ambulante Pflegekraft. Den Betrag bekommen Sie nicht bar ausgezahlt — Sie reichen die Rechnung ein und die Pflegekasse erstattet die Kosten. Nicht genutzte Beträge können Sie ins nächste Halbjahr übertragen.
Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnung
Auch bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro im Monat, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Für den altersgerechten Umbau der Wohnung gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, zum Beispiel für ein barrierefreies Bad. Eine Übersicht aller Zuschüsse finden Sie bei den Pflegehilfsmitteln. Für digitale Pflegeanwendungen gilt seit 2026 ein Zuschuss von bis zu 40 Euro im Monat, ergänzt um bis zu 30 Euro für Unterstützung bei der Nutzung.
Pflegegrad 1 beantragen
Den Pflegegrad 1 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
- Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
- Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
- Bei Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Pflegegrad 1 erhöhen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dann prüft der Medizinische Dienst erneut und stuft die Person bei höherem Hilfebedarf in Pflegegrad 2 oder höher ein. Damit steigen auch die Leistungen deutlich, denn ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Welche Punktzahl braucht man für Pflegegrad 1?
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Steht mir bei Pflegegrad 1 ein Pflegedienst zu?
Kann ich von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2 wechseln?
Pflegegrad 1 bringt zwar kein Pflegegeld, bietet aber wichtige Unterstützung wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro und Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnung. Wer die Leistungen kennt und nutzt, kann den Alltag spürbar erleichtern.