Pflegehilfsmittel: Hilfen für die
Pflege zu Hause
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause. Bei zum Verbrauch bestimmten Produkten wie Einmalhandschuhen zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 42 Euro im Monat, ohne Eigenanteil. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden meist leihweise gestellt.
Pflegehilfsmittel
Viele wissen jedoch nicht, dass die Pflegekasse diese Hilfen bezahlt und dass ihnen monatlich ein fester Betrag für Verbrauchsprodukte zusteht. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel es gibt, was die Pflegekasse 2026 übernimmt, wo die Grenze zur Krankenkasse verläuft und wie Sie alles beantragen. Einen Überblick über alle Geldleistungen finden Sie auf der Seite zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Auf pflegede.com erklären wir Ihnen alles verständlich.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI sind Geräte und Sachmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie werden von der Pflegekasse getragen und in zwei Gruppen unterteilt. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Merkmal | Zum Verbrauch bestimmt | Technische Hilfsmittel |
|---|---|---|
| Beispiele | Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutz, FFP2-Masken | Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf |
| Rechtsgrundlage | §40 Abs. 2 SGB XI | §40 Abs. 1 SGB XI |
| Leistung | bis 42 € / Monat | meist leihweise, sonst Kauf |
| Eigenanteil | kein Eigenanteil | bei Kauf 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel |
| Anspruch | ab Pflegegrad 1 | nach individuellem Bedarf |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat
Für Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden — Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, FFP2-Masken oder Schutzschürzen. Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause, bei der Familie, in einer WG oder im betreuten Wohnen stattfindet.
Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt 2026 unverändert. Diese Produkte werden oft als Pflegebox oder Pflegepaket monatlich nach Hause geliefert.
Technische Pflegehilfsmittel: vom Pflegebett bis zum Hausnotruf
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte, die länger genutzt werden, etwa ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Hausnotrufsystem. Die Pflegekasse stellt sie vorrangig leihweise zur Verfügung — in diesem Fall entsteht kein Eigenanteil. Wird ein technisches Pflegehilfsmittel gekauft, tragen Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel. Ein Hausnotruf, der im Notfall auf Knopfdruck Hilfe ruft, wird mit bis zu rund 25,50 Euro pro Monat bezuschusst. Gerade bei allein lebenden Menschen ist er eine wichtige Sicherheit.
Pflegekasse oder Krankenkasse? Die wichtige Abgrenzung
Nicht jedes Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse. Entscheidend ist der Zweck:
Pflegehilfsmittel — Pflegekasse
Nach §40 SGB XI. Sie erleichtern die Pflege, etwa Einmalhandschuhe, Pflegebett oder Hausnotruf.
Hilfsmittel — Krankenkasse
Nach §33 SGB V. Sie gleichen eine Behinderung aus oder dienen der Behandlung: Rollstuhl, Rollator, Bade- und Toilettenhilfen oder Inkontinenzprodukte. Dafür ist meist eine ärztliche Verordnung nötig.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Für die Verbrauchspauschale genügt ein einmaliger, formloser Antrag bei der Pflegekasse. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig. Viele Anbieter der Pflegebox übernehmen die Antragstellung und die Abrechnung mit der Pflegekasse sogar direkt, sodass für Sie kein Aufwand entsteht. Für technische Hilfsmittel stellen Sie ebenfalls einen Antrag bei der Pflegekasse. Hilfreich ist eine konkrete Begründung des Bedarfs, etwa Sturzgefahr oder eingeschränkte Mobilität. Über den Antrag wird innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfristen entschieden; in der Praxis dauert dies häufig drei bis fünf Wochen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wird nicht auf die Leistungen für Pflegehilfsmittel angerechnet.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel?
Muss ich für ein Pflegebett etwas zuzahlen?
Zahlt die Pflegekasse auch einen Rollstuhl?
Pflegehilfsmittel sind eine praktische und oft unterschätzte Unterstützung für die Pflege zu Hause. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsprodukte zu — ohne Eigenanteil — dazu technische Hilfen wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Wer den Unterschied zwischen Pflege- und Krankenkasse kennt und die Ansprüche nutzt, erleichtert sich den Pflegealltag spürbar.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB V, §33 Hilfsmittel — gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).