Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4: Pflegegeld
und Leistungen

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene erhalten 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat sowie viele weitere Leistungen der Pflegekasse.

800 € Pflegegeld
1.859 € Sachleistung
70–90 Punkte
Pflegekraft unterstützt eine Person mit Pflegegrad 4 bei umfangreicher häuslicher Pflege und Mobilität im Alltag. Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene erhalten 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat sowie viele weitere Leistungen der Pflegekasse.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung in deutlich höherem Umfang zu als bei Pflegegrad 3.

Leistung bei Pflegegrad 4 Betrag 2025 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) 800 € pro Monat §37 SGB XI
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) bis 1.859 € pro Monat §36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat §45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis 1.685 € pro Monat §41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) §42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat §40 SGB XI
Zuschuss für Hausnotruf bis 25,50 € pro Monat §40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme §40 Abs. 4 SGB XI
Vollstationäre Pflege 1.855 € pro Monat §43 SGB XI
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Leistungsbeträge gültig seit 1. Januar 2025 · Stand der Seite: Juni 2026
Die seit Januar 2025 geltenden Leistungsbeträge gelten weiterhin unverändert im Jahr 2026.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr

Leistungen im Pflegeheim

Pflegegrad 4 beantragen

Den Pflegegrad 4 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
  3. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
  4. Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
  5. Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung — stellen Sie den Antrag frühzeitig. Hat die Person bereits einen niedrigeren Pflegegrad und hat sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 erhöhen

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 Euro Pflegegeld pro Monat oder Pflegesachleistungen im Wert von bis zu 1.859 Euro pro Monat. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie weitere Leistungen.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?
Für Pflegegrad 4 sind bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Bei Pflegegrad 4 ist die Selbstständigkeit stärker eingeschränkt als bei Pflegegrad 3, und die Leistungen sind höher. Das Pflegegeld steigt von 599 auf 800 Euro, die Sachleistungen von 1.497 auf 1.859 Euro.
Kann man mit Pflegegrad 4 zu Hause wohnen?
Ja. Auch mit Pflegegrad 4 ist eine Versorgung zu Hause möglich. Die hohen Sachleistungen ermöglichen eine intensive Unterstützung durch einen Pflegedienst, ergänzt durch Tagespflege und die Hilfe von Angehörigen.
Kann Pflegegrad 4 in Pflegegrad 5 umgewandelt werden?
Ja. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand weiter, kann eine Höherstufung beantragt werden. Erreicht die Person bei der Begutachtung mindestens 90 Punkte und besteht ein besonders hoher Unterstützungsbedarf, ist eine Einstufung in Pflegegrad 5 möglich.
Wie oft ist bei Pflegegrad 4 ein Beratungseinsatz nötig?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 4 ein Beratungseinsatz vierteljährlich verpflichtend, also alle drei Monate. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er nur halbjährlich nötig.
Fazit

Pflegegrad 4 bringt umfangreiche Leistungen für einen sehr hohen Pflegebedarf. Mit 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag, der Tagespflege und weiteren Leistungen kann auch ein sehr hoher Unterstützungsbedarf zu Hause bewältigt werden.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.