Pflegegrad 4: Pflegegeld
und Leistungen
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene erhalten 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat sowie viele weitere Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 ist der zweithöchste von fünf Pflegegraden und steht für einen sehr hohen Hilfebedarf. Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens umfassende Unterstützung, oft mehrmals täglich. Viele Betroffene können mit der richtigen Hilfe weiterhin zu Hause versorgt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie viel Geld Ihnen 2026 zusteht und wie Sie Pflegegrad 4 beantragen. Eine allgemeine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen — etwa bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Mobilität und im Haushalt. Je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit können auch ausgeprägte kognitive Einschränkungen oder eine schwere Demenz vorliegen. Der Unterstützungsbedarf ist entsprechend hoch und erfordert häufig eine Kombination aus professioneller Pflege, Unterstützung durch Angehörige und Pflegehilfsmitteln.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Ob Pflegegrad 4 vorliegt, stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung fest. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, aus denen sich eine Gesamtpunktzahl ergibt. Für Pflegegrad 4 sind zwischen 70 und unter 90 Punkte nötig. Die sechs Bereiche werden unterschiedlich gewichtet — das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Wie die Begutachtung abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur MDK-Begutachtung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung in deutlich höherem Umfang zu als bei Pflegegrad 3.
| Leistung bei Pflegegrad 4 | Betrag 2025 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 800 € pro Monat | §37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen (Pflegedienst) | bis 1.859 € pro Monat | §36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | §45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 1.685 € pro Monat | §41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) | §42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat | §40 SGB XI |
| Zuschuss für Hausnotruf | bis 25,50 € pro Monat | §40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | §40 Abs. 4 SGB XI |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € pro Monat | §43 SGB XI |
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Bei Pflegegrad 4 haben Sie die Wahl. Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige übernommen, erhalten Sie 800 Euro Pflegegeld pro Monat. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden: Nutzen Sie zum Beispiel nur die Hälfte der Sachleistungen, bekommen Sie zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung ist gerade bei einem hohen Pflegebedarf sinnvoll, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Pflege teilen.
Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr
Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu. Für die Tages- und Nachtpflege gibt es ein eigenes Budget von bis zu 1.685 Euro pro Monat, das das Sachleistungsbudget nicht verringert. Fällt die Pflegeperson aus, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro.
Leistungen im Pflegeheim
Entscheiden Sie sich für eine vollstationäre Pflege im Heim, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.855 Euro pro Monat. Das ist deutlich mehr als bei Pflegegrad 1 bis 3. Den darüber hinausgehenden Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst. Diesen Eigenanteil senkt ein gestaffelter Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt.
Pflegegrad 4 beantragen
Den Pflegegrad 4 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
- Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
- Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
- Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 4 ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Anders als bei Pflegegrad 2 und 3 findet er vierteljährlich statt, also alle drei Monate. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause, prüft die Pflegesituation und gibt Tipps. Versäumen Sie den Einsatz, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Pflegegrad 4 erhöhen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand weiter, können Sie eine Höherstufung beantragen. Erreicht die Person bei der erneuten Begutachtung 90 Punkte oder mehr und liegt ein besonders hoher Versorgungsbedarf vor, wird sie in Pflegegrad 5 eingestuft. Damit steigen das Pflegegeld und die übrigen Leistungen noch einmal.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 4?
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Kann man mit Pflegegrad 4 zu Hause wohnen?
Kann Pflegegrad 4 in Pflegegrad 5 umgewandelt werden?
Wie oft ist bei Pflegegrad 4 ein Beratungseinsatz nötig?
Pflegegrad 4 bringt umfangreiche Leistungen für einen sehr hohen Pflegebedarf. Mit 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag, der Tagespflege und weiteren Leistungen kann auch ein sehr hoher Unterstützungsbedarf zu Hause bewältigt werden.