MDK-Begutachtung vorbereiten
Bei der Begutachtung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen. Das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Eine gute Vorbereitung mit Pflegetagebuch und Unterlagen ist entscheidend für das Ergebnis.
Hausbesuch
Die Begutachtung ist das Herzstück des Pflegegrad-Antrags. Hier entscheidet sich, welcher Pflegegrad anerkannt wird und welche Leistungen Ihnen zustehen. Viele unterschätzen, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist. Der Termin dauert meist nur etwa eine Stunde und bildet daher lediglich eine Momentaufnahme des tatsächlichen Pflegealltags ab. Wie Sie überhaupt einen Pflegegrad beantragen, lesen Sie auf der Seite Pflegegrad beantragen. pflegede.com begleitet Sie durch den gesamten Ablauf.
Wer führt die Begutachtung durch?
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst — viele kennen ihn noch unter der früheren Bezeichnung MDK. Bei privat Versicherten übernimmt das Unternehmen Medicproof. Ein Gutachter, meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt, vereinbart einen Termin und besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Hausbesuch dauert meist zwischen 45 und 60 Minuten. Der Gutachter stellt Fragen zum Alltag und bittet die pflegebedürftige Person, einzelne Bewegungen zu zeigen — etwa vom Stuhl aufzustehen oder ein paar Schritte zu gehen. Es findet keine umfassende medizinische Untersuchung statt. Häufig schaut sich der Gutachter auch die Wohnung an, zum Beispiel das Bad und das Schlafzimmer, um den Pflegebedarf besser einzuschätzen. Anschließend erstellt er ein Gutachten und leitet es an die Pflegekasse weiter, die dann über den Pflegegrad entscheidet.
Die sechs Module der Begutachtung
Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100, der den Pflegegrad bestimmt. Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere der beiden Werte.
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 / 3 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor
-
Pflegetagebuch führen
Das Pflegetagebuch ist ein wichtiges Hilfsmittel — führen Sie es über etwa zwei Wochen vor dem Termin. Notieren Sie täglich, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig ist, wie oft und in welcher Form (anleiten, teilweise unterstützen oder ganz übernehmen). Konkrete Notizen wie „Beim Duschen ist Hilfe beim Ein- und Ausstieg sowie beim Abtrocknen nötig" sind aussagekräftiger als „Beim Waschen geholfen". Der Gutachter nimmt das Tagebuch nicht mit, aber Sie können ihm eine Kopie aushändigen.
-
Unterlagen zusammenstellen
Legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit: aktuelle Arztberichte und Diagnosen, einen aktuellen Medikamentenplan, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha, eine Übersicht der genutzten Hilfsmittel sowie Therapiepläne, falls vorhanden. Machen Sie am besten Kopien, die Sie dem Gutachter mitgeben können.
-
Vertrauensperson hinzuziehen
Bitten Sie einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson, beim Termin dabei zu sein. Pflegebedürftige spielen ihre Einschränkungen vor fremden Menschen oft herunter, aus Stolz oder Scham. Eine zweite Person kann den Alltag realistisch schildern und an Dinge erinnern, die sonst untergehen. Sprechen Sie vorher ab, wer was sagt.
-
Den Alltag realistisch zeigen
Zeigen Sie die Situation so, wie sie an einem normalen schlechten Tag ist — nicht an einem besonders guten. Beschönigen Sie nichts und übertreiben Sie nichts. Ziel des Gutachters ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst realistisch zu erfassen. Das trägt zu einer fairen Einstufung bei.
Häufige Fehler bei der Begutachtung
- Einschränkungen herunterspielen Aus Stolz wirken viele selbstständiger, als sie sind — das führt zu einer zu niedrigen Einstufung.
- Ohne Vorbereitung in den Termin gehen Ohne Pflegetagebuch und Unterlagen fehlen dem Gutachter wichtige Informationen.
- Allein bleiben Ohne Begleitperson gehen oft wichtige Details verloren.
- Nur den Ist-Zustand zeigen Schwankungen und schlechte Tage gehören genauso dazu wie gute.
Was passiert nach der Begutachtung?
Nach dem Hausbesuch erstellt der Gutachter ein schriftliches Gutachten und leitet es an die Pflegekasse weiter. Diese entscheidet über den Pflegegrad und schickt Ihnen den Bescheid. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie, ob die Einschätzung zu Ihren Erfahrungen passt. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.
Häufige Fragen zur MDK-Begutachtung
Wie lange dauert die Begutachtung?
Welches Modul ist am wichtigsten?
Darf eine Vertrauensperson beim Termin dabei sein?
Muss ich das Pflegetagebuch abgeben?
Kann die Begutachtung auch telefonisch erfolgen?
Die Begutachtung entscheidet über Ihren Pflegegrad und damit über die Leistungen, die Ihnen zustehen. Wer sich gut vorbereitet, ein Pflegetagebuch führt, die Unterlagen bereithält und eine Vertrauensperson dabei hat, geht mit den besten Voraussetzungen in den Termin. Zeigen Sie den Alltag ehrlich und vollständig.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen und fachlichen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtung der Pflegebedürftigkeit — md-bund.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Online-Ratgeber Pflege, Pflegebegutachtung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).