Pflegegrad 5: Pflegegeld
und Leistungen
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderem Pflegebedarf. Betroffene erhalten 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste von fünf Pflegegraden und steht für den größtmöglichen Hilfebedarf. Menschen mit Pflegegrad 5 sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Unterstützung angewiesen, häufig über den gesamten Tagesverlauf. Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung zu. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie viel Geld Ihnen 2026 zusteht und wie Sie Pflegegrad 5 beantragen. Eine allgemeine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des Alltags auf umfassende Unterstützung angewiesen und können vieles nicht mehr eigenständig erledigen — etwa die Körperpflege, das Essen, die Mobilität und die Kommunikation. Je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit können eine schwere Demenz, ausgeprägte Lähmungen oder mehrere schwerwiegende Erkrankungen zugleich vorliegen. Der Unterstützungsbedarf ist entsprechend hoch und erfordert häufig eine Kombination aus professioneller Pflege, Unterstützung durch Angehörige und Pflegehilfsmitteln.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Ob Pflegegrad 5 vorliegt, stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung fest. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, aus denen sich eine Gesamtpunktzahl ergibt. Für Pflegegrad 5 sind 90 Punkte oder mehr nötig. Pflegegrad 5 kann außerdem bei einer besonderen Bedarfskonstellation vergeben werden, auch wenn die Punktzahl niedriger liegt — etwa bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfähigkeit. Die sechs Bereiche werden unterschiedlich gewichtet; das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Wie die Begutachtung abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur MDK-Begutachtung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die Beträge liegen über denen von Pflegegrad 4.
| Leistung bei Pflegegrad 5 | Betrag 2025 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 990 € pro Monat | §37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen (Pflegedienst) | bis 2.299 € pro Monat | §36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | §45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 2.085 € pro Monat | §41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) | §42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat | §40 SGB XI |
| Zuschuss für Hausnotruf | bis 25,50 € pro Monat | §40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | §40 Abs. 4 SGB XI |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 € pro Monat | §43 SGB XI |
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Bei Pflegegrad 5 haben Sie die Wahl. Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige übernommen, erhalten Sie 990 Euro Pflegegeld pro Monat. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, zahlt die Pflegekasse bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden: Nutzen Sie zum Beispiel nur einen Teil der Sachleistungen, bekommen Sie den restlichen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung ist gerade bei sehr hohem Pflegebedarf sinnvoll, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Pflege teilen.
Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr
Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu. Für die Tages- und Nachtpflege gibt es ein eigenes Budget von bis zu 2.085 Euro pro Monat, das das Sachleistungsbudget nicht verringert. Fällt die Pflegeperson aus, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro.
Leistungen im Pflegeheim
Entscheiden Sie sich für eine vollstationäre Pflege im Heim, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Zuschuss von 2.096 Euro pro Monat. Das ist der höchste Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege. Den darüber hinausgehenden Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst. Diesen Eigenanteil senkt ein gestaffelter Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt.
Pflegegrad 5 beantragen
Den Pflegegrad 5 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
- Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
- Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
- Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Wie bei Pflegegrad 4 findet er vierteljährlich statt, also alle drei Monate. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause, prüft die Pflegesituation und gibt Tipps. Versäumen Sie den Einsatz, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Höchster Pflegegrad: was Angehörige wissen sollten
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad. Eine weitere Höherstufung ist daher nicht möglich. Umso wichtiger ist es, alle zustehenden Leistungen auch wirklich zu nutzen. Viele Familien kombinieren das Pflegegeld mit Sachleistungen und der Tagespflege und entlasten sich zusätzlich über die Verhinderungspflege. Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr zu leisten ist, kann eine vollstationäre Pflege im Heim sinnvoll sein. Tipps für die Organisation der Pflege finden Sie in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5?
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?
Kann man mit Pflegegrad 5 zu Hause wohnen?
Wie oft ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungseinsatz nötig?
Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung. Mit 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag, der Tagespflege und weiteren Leistungen lässt sich auch ein sehr hoher Unterstützungsbedarf auffangen.