Höchster Pflegegrad

Pflegegrad 5: Pflegegeld
und Leistungen

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderem Pflegebedarf. Betroffene erhalten 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.

990 € Pflegegeld
2.299 € Sachleistung
ab 90 Punkte
Person mit Pflegegrad 5 erhält intensive häusliche Pflege durch eine Pflegekraft und Unterstützung durch Angehörige. Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderem Pflegebedarf. Betroffene erhalten 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat sowie die umfangreichsten Leistungen der Pflegekasse.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die Beträge liegen über denen von Pflegegrad 4.

Leistung bei Pflegegrad 5 Betrag 2025 Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) 990 € pro Monat §37 SGB XI
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) bis 2.299 € pro Monat §36 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat §45b SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis 2.085 € pro Monat §41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € pro Jahr (gemeinsam) §42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat §40 SGB XI
Zuschuss für Hausnotruf bis 25,50 € pro Monat §40 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme §40 Abs. 4 SGB XI
Vollstationäre Pflege 2.096 € pro Monat §43 SGB XI
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Leistungsbeträge gültig seit 1. Januar 2025 · Stand der Seite: Juni 2026
Die seit Januar 2025 geltenden Leistungsbeträge gelten weiterhin unverändert im Jahr 2026.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Entlastungsbetrag, Tagespflege und mehr

Leistungen im Pflegeheim

Pflegegrad 5 beantragen

Den Pflegegrad 5 beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. So gehen Sie vor:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder online.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
  3. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
  4. Sie erhalten den Bescheid mit dem Ergebnis schriftlich.
  5. Bei einer zu niedrigen Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung — stellen Sie den Antrag frühzeitig. Hat die Person bereits einen niedrigeren Pflegegrad und hat sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5

Höchster Pflegegrad: was Angehörige wissen sollten

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 990 Euro Pflegegeld pro Monat oder Pflegesachleistungen im Wert von bis zu 2.299 Euro pro Monat. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie weitere Leistungen.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
Für Pflegegrad 5 sind 90 Punkte oder mehr nötig. In besonderen Fällen kann Pflegegrad 5 auch bei einer geringeren Punktzahl vergeben werden, etwa beim vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?
Bei Pflegegrad 5 ist die Selbstständigkeit am stärksten eingeschränkt, und die Leistungen sind am höchsten. Das Pflegegeld steigt von 800 auf 990 Euro, die Sachleistungen von 1.859 auf 2.299 Euro.
Kann man mit Pflegegrad 5 zu Hause wohnen?
Ja. Auch mit Pflegegrad 5 ist eine Versorgung zu Hause möglich. Die hohen Sachleistungen ermöglichen eine intensive Unterstützung durch einen Pflegedienst, ergänzt durch Tagespflege und die Hilfe von Angehörigen.
Wie oft ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungseinsatz nötig?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungseinsatz vierteljährlich verpflichtend, also alle drei Monate — genau wie bei Pflegegrad 4.
Fazit

Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung. Mit 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag, der Tagespflege und weiteren Leistungen lässt sich auch ein sehr hoher Unterstützungsbedarf auffangen.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.