Pflegesachleistungen: Budget für den
ambulanten Pflegedienst
Pflegesachleistungen sind das Budget der Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst. Sie werden direkt mit dem Dienst abgerechnet und betragen 2026 je nach Pflegegrad bis zu 2.299 Euro im Monat.
Pflegesachleistungen
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie hoch die Pflegesachleistungen 2026 sind, wie die Abrechnung läuft, wie sich Sachleistung und Pflegegeld kombinieren lassen und was der Umwandlungsanspruch bringt. Einen Überblick über alle Geldleistungen finden Sie auf der Seite zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Auf pflegede.com erklären wir Ihnen alles verständlich.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind Leistungen, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst zu Hause erbringt. Der Begriff Sachleistung ist dabei etwas irreführend, denn es geht nicht um Gegenstände, sondern um Dienstleistungen: körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung. Der wichtigste Unterschied zum Pflegegeld: Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Sie müssen also nicht in Vorkasse gehen. Mehr zur Arbeit eines Pflegedienstes finden Sie auf der Seite zur ambulanten Pflege.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?
Wie viel Budget zur Verfügung steht, hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen pro Monat (2025 & 2026) |
|---|---|
| PG 1 | keine (131 € Entlastungsbetrag) |
| PG 2 | bis 796 € |
| PG 3 | bis 1.497 € |
| PG 4 | bis 1.859 € |
| PG 5 | bis 2.299 € |
Was deckt das Budget ab — und was nicht?
Aus dem Sachleistungsbudget bezahlt die Pflegekasse die pflegerischen Leistungen des Dienstes. Davon zu unterscheiden ist die medizinische Behandlungspflege, etwa Wundversorgung oder das Verabreichen von Spritzen. Diese wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet, nicht über das Sachleistungsbudget. Die Abrechnung erfolgt je nach Bundesland und Vertragssystem über Leistungskomplexe oder vergleichbare Vergütungsmodelle.
Sachleistung und Pflegegeld kombinieren
Der Umwandlungsanspruch
Wer das Sachleistungsbudget nicht voll für den Pflegedienst braucht, kann bis zu 40 Prozent davon in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln — etwa Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote oder Hilfe im Haushalt. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI.
Wichtig zu wissen:
- Zusätzlich zum Entlastungsbetrag Der Umwandlungsanspruch besteht unabhängig davon und kann zusätzlich genutzt werden.
- Meist kein gesonderter Antrag Die Kosten werden nach Vorlage der erforderlichen Nachweise mit der Pflegekasse abgerechnet oder erstattet.
- Nur ungenutztes Budget Umgewandelt werden kann nur der Teil, der im jeweiligen Monat nicht bereits für Pflegesachleistungen genutzt wurde.
- Nur anerkannte Angebote Die umgewandelten Mittel können ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Wie beantrage ich Pflegesachleistungen?
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Bei der Pflegekasse melden
Pflegesachleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Gesetzliche Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert, private Pflegeversicherungen haben eigene Pflegekassen.
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Pflegegrad ab 2 nachweisen
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab 2. Wie Sie diesen erhalten, lesen Sie auf der Seite Pflegegrad beantragen.
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Zugelassenen Pflegedienst wählen
Anschließend wählen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der mit den Pflegekassen abrechnen darf.
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Dienst rechnet direkt ab Keine Vorkasse
Der Dienst rechnet anschließend direkt mit der Pflegekasse ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Häufige Fragen zu den Pflegesachleistungen
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Werden die Pflegesachleistungen 2026 erhöht?
Pflegesachleistungen gehören zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst. Je nach Pflegegrad stehen 2026 bis zu 2.299 Euro im Monat zur Verfügung, die direkt mit dem Dienst abgerechnet werden. Mit der Kombinationsleistung und dem Umwandlungsanspruch lässt sich die Versorgung flexibel an den eigenen Bedarf anpassen.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §36 Pflegesachleistung — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §45a (Umwandlungsanspruch) und §38 Kombinationsleistung — gesetze-im-internet.de/sgb_11 (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).