Geldleistung · §36 SGB XI

Pflegesachleistungen: Budget für den
ambulanten Pflegedienst

Pflegesachleistungen sind das Budget der Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst. Sie werden direkt mit dem Dienst abgerechnet und betragen 2026 je nach Pflegegrad bis zu 2.299 Euro im Monat.

Bis 2.299 €/Monat
Ab Pflegegrad 2
40 % umwandelbar
Ambulanter Pflegedienst versorgt einen älteren Mann zu Hause über Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen
Wenn ein professioneller Pflegedienst die Pflege zu Hause übernimmt, beteiligt sich die Pflegekasse über die Pflegesachleistungen an den Kosten. Sie sind damit das Gegenstück zum Pflegegeld, das bei der Pflege durch Angehörige gezahlt wird.

Was sind Pflegesachleistungen?

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?

Wie viel Budget zur Verfügung steht, hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat (2025 & 2026)
PG 1 keine (131 € Entlastungsbetrag)
PG 2 bis 796 €
PG 3 bis 1.497 €
PG 4 bis 1.859 €
PG 5 bis 2.299 €
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · gültig seit 1. Januar 2025 · Stand: Juni 2026
Reicht das Budget für den Pflegedienst nicht aus, tragen Sie die Mehrkosten grundsätzlich selbst. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistungen — hier steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Die Beträge gelten seit Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert; die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Was deckt das Budget ab — und was nicht?

Sachleistung und Pflegegeld kombinieren

Bei der Kombinationsleistung nach §38 SGB XI nutzen Sie Sachleistung und Pflegegeld nebeneinander. Schöpfen Sie das Sachleistungsbudget nicht voll aus, wird der nicht genutzte Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, erhalten Sie noch rund 40 Prozent des Pflegegeldes. So lassen sich professionelle Hilfe und Pflege durch Angehörige flexibel verbinden.

Der Umwandlungsanspruch

40 %umwandelbar
Bis zu 40 % flexibel für den Alltag nutzen

Wer das Sachleistungsbudget nicht voll für den Pflegedienst braucht, kann bis zu 40 Prozent davon in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln — etwa Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote oder Hilfe im Haushalt. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI.

Wichtig zu wissen:

  • Zusätzlich zum Entlastungsbetrag Der Umwandlungsanspruch besteht unabhängig davon und kann zusätzlich genutzt werden.
  • Meist kein gesonderter Antrag Die Kosten werden nach Vorlage der erforderlichen Nachweise mit der Pflegekasse abgerechnet oder erstattet.
  • Nur ungenutztes Budget Umgewandelt werden kann nur der Teil, der im jeweiligen Monat nicht bereits für Pflegesachleistungen genutzt wurde.
  • Nur anerkannte Angebote Die umgewandelten Mittel können ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Wie beantrage ich Pflegesachleistungen?

  1. Bei der Pflegekasse melden

    Pflegesachleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Gesetzliche Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert, private Pflegeversicherungen haben eigene Pflegekassen.

  2. Pflegegrad ab 2 nachweisen

    Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab 2. Wie Sie diesen erhalten, lesen Sie auf der Seite Pflegegrad beantragen.

  3. Zugelassenen Pflegedienst wählen

    Anschließend wählen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der mit den Pflegekassen abrechnen darf.

  4. Dienst rechnet direkt ab Keine Vorkasse

    Der Dienst rechnet anschließend direkt mit der Pflegekasse ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Häufige Fragen zu den Pflegesachleistungen

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?
Je nach Pflegegrad bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistungen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen sind das Budget für einen professionellen Pflegedienst, das direkt mit dem Dienst abgerechnet wird. Beides lässt sich auch kombinieren.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Wer einen Teil der Pflegesachleistungen nicht benötigt, kann bis zu 40 Prozent des ungenutzten Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das geschieht zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Werden die Pflegesachleistungen 2026 erhöht?
Nein. Die Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert und gelten auch 2026 weiter. Die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Fazit

Pflegesachleistungen gehören zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst. Je nach Pflegegrad stehen 2026 bis zu 2.299 Euro im Monat zur Verfügung, die direkt mit dem Dienst abgerechnet werden. Mit der Kombinationsleistung und dem Umwandlungsanspruch lässt sich die Versorgung flexibel an den eigenen Bedarf anpassen.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §36 Pflegesachleistung — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §45a (Umwandlungsanspruch) und §38 Kombinationsleistung — gesetze-im-internet.de/sgb_11 (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
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