Ambulante Pflege: Pflegedienst
zu Hause
Bei der ambulanten Pflege versorgt ein Pflegedienst die pflegebedürftige Person zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über die Pflegesachleistungen, je nach Pflegegrad bis zu 2.299 Euro pro Monat.
Ambulante Pflege
Die meisten Menschen möchten im Pflegefall so lange wie möglich zu Hause bleiben. Die ambulante Pflege macht das möglich. Ein Pflegedienst kommt regelmäßig in die Wohnung und übernimmt genau die Aufgaben, die nötig sind — von der Körperpflege bis zur Unterstützung im Haushalt. Einen Überblick über alle Formen der Pflege finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegearten. pflegede.com erklärt Ihnen alles verständlich.
Was ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause versorgt. Die Pflegekräfte kommen so oft, wie es nötig ist — manchmal mehrmals täglich, manchmal nur einmal pro Woche. Anders als bei der stationären Pflege im Heim bleibt der Mensch in seiner gewohnten Umgebung. Die ambulante Pflege ist damit ein zentraler Teil der häuslichen Pflege. Oft ergänzt der Pflegedienst die Pflege durch Angehörige, die einen Großteil der Versorgung übernehmen.
Welche Leistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?
Die Aufgaben eines Pflegedienstes lassen sich in drei Bereiche einteilen:
Körperbezogene Pflege Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, bei der Toilette und beim Essen.
Pflegerische Betreuung Unterstützung im Alltag, etwa bei der Beschäftigung oder bei Spaziergängen.
Hilfe im Haushalt Einkaufen, Kochen oder Reinigen — soweit im Leistungsumfang enthalten.
Was zahlt die Pflegekasse für die ambulante Pflege?
Für die ambulante Pflege stehen die Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI zur Verfügung. Wie hoch das monatliche Budget ist, hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen (Betrag 2025) |
|---|---|
| PG 1 | keine Sachleistungen, aber 131 € Entlastungsbetrag pro Monat |
| PG 2 | bis 796 € pro Monat |
| PG 3 | bis 1.497 € pro Monat |
| PG 4 | bis 1.859 € pro Monat |
| PG 5 | bis 2.299 € pro Monat |
Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
Wer zu Hause gepflegt wird, hat die Wahl. Übernehmen Angehörige die Pflege, gibt es das Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, rechnet dieser über die Pflegesachleistungen ab. Beides lässt sich auch kombinieren: Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistungen, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist sinnvoll, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Versorgung teilen. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Pflegesachleistungen.
Einen guten Pflegedienst finden
Bei der Wahl des Pflegedienstes lohnt sich ein genauer Blick. Diese Punkte helfen:
- Kostenvoranschläge vergleichen Lassen Sie sich mehrere geben und vergleichen Sie die Leistungskomplexe.
- Zulassung prüfen Achten Sie darauf, dass der Dienst von der Pflegekasse zugelassen ist.
- Feste Bezugspflegekräfte Fragen Sie danach, damit nicht ständig neue Personen kommen.
- Erreichbarkeit klären Wie ist die Vertretung bei Krankheit oder am Wochenende geregelt?
- Vertrag lesen Besonders die Kündigungsfristen genau prüfen.
Vorteile und Grenzen der ambulanten Pflege
Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Die pflegebedürftige Person bleibt zu Hause, in ihrer vertrauten Umgebung und Nachbarschaft. Die Pflege lässt sich flexibel an den Bedarf anpassen. Es gibt aber auch Grenzen: Bei einem sehr hohen oder über den gesamten Tagesverlauf bestehenden Pflegebedarf stößt die ambulante Pflege an ihre Grenzen. Dann können eine Tagespflege, eine 24-Stunden-Betreuung oder langfristig ein Umzug in eine stationäre Pflege sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur ambulanten Pflege
Ab welchem Pflegegrad gibt es ambulante Pflege?
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Kann ich mit dem Sachleistungsbudget eine 24-Stunden-Betreuung bezahlen?
Die ambulante Pflege kann ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu Hause unterstützen — auch bei höherem Pflegebedarf. Über die Pflegesachleistungen beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 2.299 Euro pro Monat. Wer Leistungen, Kosten und Anbieter gut vergleicht, findet die passende Versorgung.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §36 Pflegesachleistung — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §38 Kombinationsleistung — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).