Versorgung zu Hause

Ambulante Pflege: Pflegedienst
zu Hause

Bei der ambulanten Pflege versorgt ein Pflegedienst die pflegebedürftige Person zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über die Pflegesachleistungen, je nach Pflegegrad bis zu 2.299 Euro pro Monat.

Zu Hause bleiben
Bis 2.299 €/Monat
§36 SGB XI
Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes unterstützt eine ältere Frau zu Hause. Ambulante Pflege
Bei der ambulanten Pflege versorgt ein Pflegedienst die pflegebedürftige Person zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über die Pflegesachleistungen, je nach Pflegegrad bis zu 2.299 Euro pro Monat. So kann der Mensch in seiner vertrauten Umgebung bleiben.

Was ist ambulante Pflege?

Welche Leistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

Die Aufgaben eines Pflegedienstes lassen sich in drei Bereiche einteilen:

Körperbezogene Pflege Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, bei der Toilette und beim Essen.

Pflegerische Betreuung Unterstützung im Alltag, etwa bei der Beschäftigung oder bei Spaziergängen.

Hilfe im Haushalt Einkaufen, Kochen oder Reinigen — soweit im Leistungsumfang enthalten.

Diese Leistungen nennt die Pflegekasse Pflegesachleistungen. Davon zu unterscheiden ist die medizinische Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel oder Insulin spritzen). Diese wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet — nicht über das Budget der Pflegekasse.

Was zahlt die Pflegekasse für die ambulante Pflege?

Vergleich von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung bei der ambulanten Pflege.
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung im Vergleich.

Für die ambulante Pflege stehen die Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI zur Verfügung. Wie hoch das monatliche Budget ist, hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad Pflegesachleistungen (Betrag 2025)
PG 1 keine Sachleistungen, aber 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
PG 2 bis 796 € pro Monat
PG 3 bis 1.497 € pro Monat
PG 4 bis 1.859 € pro Monat
PG 5 bis 2.299 € pro Monat
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · gültig seit 1. Januar 2025 · Stand: Juni 2026
Reicht das Budget nicht aus, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistungen, wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, der für einen Pflegedienst genutzt werden kann.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

Einen guten Pflegedienst finden

Bei der Wahl des Pflegedienstes lohnt sich ein genauer Blick. Diese Punkte helfen:

  • Kostenvoranschläge vergleichen Lassen Sie sich mehrere geben und vergleichen Sie die Leistungskomplexe.
  • Zulassung prüfen Achten Sie darauf, dass der Dienst von der Pflegekasse zugelassen ist.
  • Feste Bezugspflegekräfte Fragen Sie danach, damit nicht ständig neue Personen kommen.
  • Erreichbarkeit klären Wie ist die Vertretung bei Krankheit oder am Wochenende geregelt?
  • Vertrag lesen Besonders die Kündigungsfristen genau prüfen.
Eine kostenlose und neutrale Beratung bieten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach §7a SGB XI.

Vorteile und Grenzen der ambulanten Pflege

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Ab welchem Pflegegrad gibt es ambulante Pflege?
Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für einen Pflegedienst einsetzen.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt sie bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets, das je nach Pflegegrad zwischen 796 und 2.299 Euro pro Monat liegt. Höhere Kosten tragen Sie selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Die Grundpflege umfasst Körperpflege, Ernährung und Mobilität und wird über die Pflegekasse abgerechnet. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Leistungen wie Wundversorgung oder Spritzen und läuft über die Krankenkasse.
Kann ich mit dem Sachleistungsbudget eine 24-Stunden-Betreuung bezahlen?
Nein. Das Sachleistungsbudget ist nur für zugelassene Pflegedienste vorgesehen. Eine Betreuung durch eine Haushaltshilfe im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Betreuung lässt sich darüber nicht abrechnen.
Fazit

Die ambulante Pflege kann ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu Hause unterstützen — auch bei höherem Pflegebedarf. Über die Pflegesachleistungen beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 2.299 Euro pro Monat. Wer Leistungen, Kosten und Anbieter gut vergleicht, findet die passende Versorgung.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §36 Pflegesachleistung — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §38 Kombinationsleistung — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.