Betreuung am Tag

Tagespflege: Betreuung
am Tag

Bei der Tagespflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Einrichtung betreut und kehrt abends nach Hause zurück. Das Wichtigste: Die Pflegekasse zahlt das Tagespflege-Budget zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Sachleistungen.

Tags betreut
Abends zu Hause
Zusätzlich zum Pflegegeld
Seniorin wird tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut und beschäftigt. Tagespflege
Kurz erklärt: Bei der Tagespflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Einrichtung betreut und kehrt abends nach Hause zurück. Das Wichtigste: Die Pflegekasse zahlt das Tagespflege-Budget zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Sachleistungen — nicht stattdessen.

Was ist Tagespflege?

Was zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?

Für die Tages- und Nachtpflege gibt es ein eigenes monatliches Budget. Wie hoch es ist, hängt vom Pflegegrad ab. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad Tages- und Nachtpflege (2025 & 2026)
PG 1 kein eigenes Budget, aber 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
PG 2 bis 721 € pro Monat
PG 3 bis 1.357 € pro Monat
PG 4 bis 1.685 € pro Monat
PG 5 bis 2.085 € pro Monat
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · gültig seit 1. Januar 2025 · Stand: Juni 2026
Aus diesem Budget übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich die pflegebedingten Aufwendungen der Tagespflege sowie in der Regel die notwendigen Fahrkosten zur Einrichtung und zurück.

Der große Vorteil: Das Budget für die Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gezahlt — es verringert diese Leistungen nicht. Bei Pflegegrad 3 können Sie z. B. 599 € Pflegegeld beziehen und obendrauf bis zu 1.357 € Tagespflege nutzen.

— Kombination bei häuslicher Pflege

Welche Kosten bleiben als Eigenanteil?

Für wen eignet sich die Tagespflege?

  • Berufstätige Angehörige Die tagsüber arbeiten und die Pflege nicht durchgehend übernehmen können.
  • Nicht allein zu Hause Pflegebedürftige, die nicht allein bleiben sollen, etwa bei einer Demenz.
  • Struktur & Gesellschaft Menschen, die feste Tagesstruktur, Gesellschaft und Beschäftigung schätzen.
  • Dauerhafte Entlastung Familien, die entlastet werden wollen, ohne die Pflege ganz abzugeben.

Tagespflege und weitere Leistungen kombinieren

Häufige Fragen zur Tagespflege

Wird das Pflegegeld bei Tagespflege gekürzt?
Nein. Das Tagespflege-Budget wird zusätzlich gezahlt und verringert das Pflegegeld nicht. Sie erhalten das volle Pflegegeld und das volle Tagespflege-Budget nebeneinander.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?
Ein eigenes Budget für die Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat dafür einsetzen.
Werden die Fahrtkosten übernommen?
Die notwendigen Fahrkosten zur Tagespflegeeinrichtung können grundsätzlich über die Leistungen der Tagespflege abgedeckt werden. Viele Einrichtungen bieten hierfür einen eigenen Fahrdienst an.
Welche Kosten muss ich selbst tragen?
Selbst zu tragen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung. Diesen Eigenanteil können Sie mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat senken.
Fazit

Die Tagespflege kann dazu beitragen, die häusliche Pflege langfristig zu stabilisieren und pflegende Angehörige zu entlasten. Sie verbindet professionelle Betreuung am Tag mit dem Leben im eigenen Zuhause — und das Budget gibt es zusätzlich zum Pflegegeld. Wer berufstätig ist oder Entlastung braucht, findet hier eine wirkungsvolle Hilfe.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §41 Tagespflege und Nachtpflege — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.