Leben im Pflegeheim

Stationäre Pflege: Kosten
& Eigenanteil

Bei der stationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Leistungsbetrag, bei Pflegegrad 5 zum Beispiel 2.096 Euro pro Monat. Den Rest tragen die Bewohner als Eigenanteil.

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Bis 2.096 €/Monat
Leistungszuschlag
Pflegekraft betreut eine Bewohnerin in einem Pflegeheim bei der stationären Pflege. Stationäre Pflege
Bei der stationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Leistungsbetrag, bei Pflegegrad 5 zum Beispiel 2.096 Euro pro Monat. Die nicht übernommenen Kosten tragen die Bewohner als Eigenanteil selbst.

Was ist stationäre Pflege?

Was zahlt die Pflegekasse für die stationäre Pflege?

Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse nach §43 SGB XI einen festen monatlichen Leistungsbetrag. Wie hoch er ist, hängt vom Pflegegrad ab.

Pflegegrad Leistung vollstationäre Pflege (2025 & 2026)
PG 1 131 € pro Monat (über Kostenerstattung)
PG 2 805 € pro Monat
PG 3 1.319 € pro Monat
PG 4 1.855 € pro Monat
PG 5 2.096 € pro Monat
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · gültig seit 1. Januar 2025 · Stand: Juni 2026
Wichtig: Diese Beträge decken nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Den Rest zahlen die Bewohner selbst.

Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen?

Die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheims liegen in der Regel deutlich über den Leistungen der Pflegekasse. Die Differenz ist der Eigenanteil. Er besteht aus mehreren Bestandteilen:

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) Der pflegebedingte Anteil — für alle Bewohner ab PG 2 gleich hoch.

Unterkunft & Verpflegung Die sogenannten Hotelkosten für Zimmer und Essen.

Investitionskosten Anteil an den Bau- und Instandhaltungskosten des Heims.

Ausbildungsumlage Ein Beitrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.

Die Höhe des Eigenanteils variiert je nach Einrichtung und Region erheblich. In vielen Pflegeheimen liegt die monatliche Gesamtbelastung dennoch bei mehreren Tausend Euro.

Der Leistungszuschlag senkt den Eigenanteil

Zur Entlastung zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag nach §43c SGB XI auf den pflegebedingten Eigenanteil. Er gilt ab Pflegegrad 2 und steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:

15 %
bis 12 Monate

Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil im ersten Jahr.

30 %
nach 12 Monaten

Der Zuschlag verdoppelt sich im zweiten Jahr.

50 %
nach 24 Monaten

Die Hälfte des pflegebedingten Eigenanteils wird übernommen.

75 %
nach 36 Monaten

Ab dem vierten Jahr im Heim der höchste Zuschlag.

Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. Die Berechnung übernimmt das Pflegeheim; der Zuschlag wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wenn das Einkommen nicht reicht: Hilfe zur Pflege

Das passende Pflegeheim finden

  • Persönlich besuchen Besuchen Sie mehrere Heime und achten Sie auf die Atmosphäre.
  • Personal & Konzept Informieren Sie sich über Fachkräfteanteil und Betreuungskonzept.
  • Eigenanteile vergleichen Sie unterscheiden sich teils erheblich.
  • Auf die Lage achten Damit Angehörige die Person leicht besuchen können.
  • Heimvertrag lesen Genau prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen zur stationären Pflege

Wie viel zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad zwischen 805 Euro (Pflegegrad 2) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. Bei Pflegegrad 1 sind es 131 Euro. Diese Beträge decken nur einen Teil der Heimkosten.
Warum ist der Eigenanteil so hoch?
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und weitere nicht gedeckte Ausgaben müssen in der Regel selbst getragen werden.
Wie funktioniert der Leistungszuschlag?
Der Leistungszuschlag senkt den pflegebedingten Eigenanteil. Er beträgt im ersten Jahr 15 Prozent und steigt auf 30, 50 und schließlich 75 Prozent, je länger die Person im Heim lebt.
Was passiert, wenn ich mir das Heim nicht leisten kann?
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Erwachsene Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zur Zahlung herangezogen.
Fazit

Die stationäre Pflege bietet eine umfassende Versorgung, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem festen Leistungsbetrag, den Rest tragen die Bewohner als Eigenanteil. Der Leistungszuschlag senkt diesen Anteil mit der Zeit spürbar. Wer Heime, Kosten und Verträge sorgfältig vergleicht, trifft eine fundierte Entscheidung.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §43 Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege) — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §43c Leistungszuschlag — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.