Verhinderungspflege: Ersatzpflege,
wenn die Pflegeperson ausfällt
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Sie wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro finanziert und steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, seit Juli 2025 ohne Wartezeit.
Verhinderungspflege
Sie stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person weiter gut versorgt ist, während die Pflegeperson ausfällt. Seit Juli 2025 gelten dabei deutlich einfachere und großzügigere Regeln. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie hoch das Budget 2026 ist, wie die stundenweise Nutzung funktioniert und wie Sie abrechnen. Einen Überblick über alle Geldleistungen finden Sie auf der Seite zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Auf pflegede.com erklären wir Ihnen alles verständlich.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die reguläre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere persönliche Gründe. Die Ersatzpflege kann ein professioneller Pflegedienst übernehmen, aber auch andere Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Anders als die Kurzzeitpflege, die stationär im Heim stattfindet, wird die Verhinderungspflege meist zu Hause geleistet.
Wer hat Anspruch?
Die Voraussetzungen sind seit dem 1. Juli 2025 stark vereinfacht:
- Mindestens Pflegegrad 2 Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad ab 2.
- Häusliches Umfeld Die Pflege findet grundsätzlich zu Hause statt.
- Private Pflegeperson vertreten Eine private Pflegeperson muss vorübergehend ersetzt werden.
Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist vollständig entfallen. Der Anspruch besteht seit Juli 2025 sofort, sobald mindestens Pflegegrad 2 anerkannt ist. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege — hier kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Wie hoch ist das Budget 2026?
Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag nach §42a SGB XI finanziert. Er lässt sich frei auf beide Leistungen aufteilen. Wer keine Kurzzeitpflege nutzt, kann den vollen Betrag für die Verhinderungspflege einsetzen.
Das Jahr 2026 ist das erste volle Kalenderjahr, in dem dieser gemeinsame Betrag von Januar bis Dezember gilt. Nicht genutzte Mittel verfallen am Jahresende und lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen. Die tageweise Verhinderungspflege ist auf acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt; diese Tage müssen nicht am Stück genommen werden.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · Gemeinsamer Jahresbetrag gültig seit 1. Juli 2025 · Stand: Juni 2026.
Wie viel wird erstattet?
Wie viel die Pflegekasse erstattet, richtet sich danach, wer die Ersatzpflege übernimmt:
Pflegedienst & erwerbsmäßige Kräfte
Die Kosten können bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro erstattet werden.
Nahe Angehörige & Haushalt
Bei Verwandten bis zum zweiten Grad oder Personen aus dem Haushalt ist die Erstattung grundsätzlich auf das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Zusätzlich sind nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zur Höhe des Jahresbetrags erstattbar.
Stundenweise Verhinderungspflege: der oft klügere Weg
Die Verhinderungspflege muss nicht tageweise genommen werden. Sie lässt sich auch stundenweise nutzen — dabei gilt eine wichtige Unterscheidung:
Unter 8 Stunden am Tag
Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, und die Tage werden nicht auf die Acht-Wochen-Grenze angerechnet. Nur die tatsächlichen Kosten gehen vom Jahresbudget ab.
Ab 8 Stunden (tageweise)
Das Pflegegeld wird für diese Zeit zur Hälfte weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr. Am ersten und letzten Tag eines zusammenhängenden Zeitraums gibt es das volle Pflegegeld.
Gerade für regelmäßige kurze Auszeiten ist die stundenweise Nutzung darum besonders vorteilhaft.
Beantragen und abrechnen
Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich. Die Verhinderungspflege kann auch nachträglich abgerechnet werden. In der Praxis läuft es meist über Kostenerstattung: Sie bezahlen die Ersatzpflege zunächst und reichen die Nachweise bei der Pflegekasse ein. Wichtig sind nachvollziehbare Belege, etwa Quittungen, Rechnungen oder Nachweise über Fahrtkosten.
Mit anderen Leistungen kombinieren
Die Verhinderungspflege lässt sich gut mit weiteren Leistungen verbinden. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat besteht unabhängig vom gemeinsamen Jahresbetrag und kann zusätzlich genutzt werden. Pflegegeld und gegebenenfalls auch Pflegesachleistungen können mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, je nach Versorgungssituation. Wie sich das Budget mit der stationären Variante teilt, lesen Sie auf der Seite zur Kurzzeitpflege.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Gibt es noch eine Vorpflegezeit?
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Dürfen Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen?
Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungen für pflegende Angehörige — und seit Juli 2025 deutlich einfacher nutzbar: keine Vorpflegezeit mehr, ein flexibler gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro und die stundenweise Nutzung ohne Pflegegeldkürzung. Wer die Regeln kennt, kann sich regelmäßige Auszeiten sichern, ohne dass die Versorgung leidet.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §42a Gemeinsamer Jahresbetrag — gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).