Betreuung im Haushalt

24-Stunden-Betreuung: Modelle
Kosten & Recht

Bei der sogenannten 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt sie im Alltag. Der Begriff ist irreführend, denn rund um die Uhr darf niemand arbeiten. Die Kosten liegen 2026 meist zwischen 2.500 und 3.500 Euro.

Im Haushalt lebend
2.500–3.500 €/Monat
Legal mit A1
Betreuungskraft unterstützt eine ältere Person im Haushalt bei der 24-Stunden-Betreuung. 24-Stunden-Betreuung
Bei der sogenannten 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt sie im Alltag. Der Begriff ist irreführend, denn rund um die Uhr darf niemand arbeiten. Die monatlichen Kosten liegen 2026 meist zwischen 2.500 und 3.500 Euro.

Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?

Hauswirtschaft Kochen, Einkaufen, Reinigen und Wäsche.

Unterstützung im Alltag Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden und Mobilität — soweit vereinbart.

Soziale Betreuung Gespräche, Spaziergänge, Beschäftigung und Tagesstruktur.

Begleitung Zu Arztterminen oder Behördengängen.

Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (Medikamente, Injektionen, Wundversorgung) darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen. Diese Aufgaben muss ein zugelassener ambulanter Pflegedienst leisten. Beide Formen werden daher oft kombiniert.

Die drei rechtlichen Modelle

  1. Entsendemodell Häufigster Weg

    Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Eine Vermittlungsagentur organisiert den Einsatz. Für Familien meist der einfachste Weg, da kein Arbeitgeberaufwand entsteht und bei Ausfall schnell Ersatz kommt.

  2. Arbeitgebermodell

    Die Familie stellt die Betreuungskraft direkt an und übernimmt alle Arbeitgeberpflichten — also Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Urlaub.

  3. Selbständige Betreuungskraft Rechtlich heikel

    Die Kraft rechnet selbständig ab. Dieser Weg ist rechtlich heikel, weil eine Scheinselbstständigkeit drohen kann.

Beim Entsendemodell ist die A1-Bescheinigung das wichtigste Dokument. Sie weist nach, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist. Ohne diesen Nachweis drohen rechtliche Risiken bis hin zum Verdacht der Schwarzarbeit.

Was rechtlich gilt

  • Deutsches Arbeitsrecht Es gelten Mindestlohn, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.
  • Mindestlohn 2026 Seit 1. Januar 2026: 13,90 €/Stunde — ab 1. Januar 2027: 14,60 €.
  • Bereitschaftszeiten zählen Sie gelten als Arbeitszeit und müssen vergütet werden (BAG 2021).
  • Keine Rund-um-die-Uhr-Arbeit Durch eine einzelne Person rechtlich nicht zulässig.
Seriöse Anbieter berücksichtigen diese Vorgaben. Sehr günstige Pauschalangebote, die mit einer echten Betreuung rund um die Uhr werben, sind ein Warnsignal.

Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?

2.500 – 3.500 € pro Monat (Entsendemodell)

Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vor allem von den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, ihrer Erfahrung und dem Betreuungsaufwand ab. Hinzu kommen freie Kost und Logis (eigenes Zimmer + Verpflegung) sowie etwas höhere Lebenshaltungskosten. Bei hohem nächtlichem Bedarf reicht eine einzelne Kraft nicht aus — dann sind ein Wechselmodell oder zusätzliche Hilfe nötig.

Was trägt die Pflegekasse bei?

Es gibt keine eigene Leistung speziell für die 24-Stunden-Betreuung. Sie lässt sich aber mit mehreren Leistungen finanzieren:

  • Pflegegeld Ab Pflegegrad 2, da die Betreuung als häusliche Pflege gilt.
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege Gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € überbrückt Wechsel oder Ausfälle.
  • Entlastungsbetrag 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote.
  • Steuervorteil Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG absetzbar.
Das Budget für Pflegesachleistungen lässt sich nicht direkt für die Betreuungskraft einsetzen — nur für einen zugelassenen Pflegedienst. Nach Abzug der Leistungen verbleibt oft ein Eigenanteil von etwa 1.000 bis 2.000 Euro pro Monat.

Für wen eignet sich die 24-Stunden-Betreuung?

Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung

Arbeitet die Betreuungskraft wirklich 24 Stunden?
Nein. Der Begriff ist irreführend. Eine durchgehende Arbeit rund um die Uhr ist nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist ansprechbar, arbeitet aber im Rahmen der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten.
Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?
Ja, wenn sie korrekt organisiert ist. Der gängige Weg ist das Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, bei dem die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist und der deutsche Mindestlohn eingehalten wird.
Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung?
Es gibt keine eigene Leistung dafür. Die Kosten lassen sich aber mit Pflegegeld, dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und dem Entlastungsbetrag teilweise decken. Ein Eigenanteil bleibt in der Regel bestehen.
Darf die Betreuungskraft Medikamente geben oder Wunden versorgen?
Nein. Medizinische Behandlungspflege wie das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder die Wundversorgung darf nur ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernehmen. Dieser wird bei Bedarf zusätzlich eingebunden.
Fazit

Die 24-Stunden-Betreuung kann pflegebedürftigen Menschen ein Leben im eigenen Zuhause ermöglichen — auch bei höherem Betreuungsbedarf. Wichtig sind ein legales Modell (am besten Entsendung mit A1-Bescheinigung), faire Arbeitsbedingungen und die Einbindung eines Pflegedienstes für medizinische Aufgaben. Wer die Leistungen der Pflegekasse kombiniert, kann den Eigenanteil deutlich senken.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen und fachlichen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20 (Mindestlohn für Bereitschaftszeiten in der häuslichen Betreuung).
  2. Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§3 und 5 — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz (MiLoG), §1 — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  4. Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
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