Wege in den Pflegeberuf

Pflege­ausbildung: Wege
in den Beruf

Seit 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre, ist kostenlos und wird vom ersten Tag an vergütet. Der Abschluss wird EU-weit automatisch anerkannt.

3 Jahre Vollzeit
Vergütet ab Tag 1
EU-weit anerkannt
Auszubildende in der generalistischen Pflegeausbildung lernen praktische Pflege. Pflegeausbildung
Seit 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre, ist kostenlos und wird vom ersten Tag an vergütet. Der Abschluss erfüllt die Voraussetzungen für die automatische Anerkennung innerhalb der Europäischen Union.

Was ist die generalistische Pflegeausbildung?

Wie lange dauert die Ausbildung?

3
Jahre Vollzeit

In Teilzeit bis zu fünf Jahre.

~2.100
Stunden Theorie

Unterricht an einer Pflegeschule.

~2.500
Stunden Praxis

In verschiedenen Einrichtungen.

Kürzer
bei Anrechnung

Vorqualifikationen können angerechnet werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für den Zugang brauchen Sie einen der folgenden Schulabschlüsse:

Wie läuft die Ausbildung ab?

  1. Gemeinsamer Start

    Alle Auszubildenden starten mit demselben Ziel: dem Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. In den ersten zwei Dritteln werden alle generalistisch ausgebildet und lernen die verschiedenen Bereiche der Pflege kennen.

  2. Zwischenprüfung

    Nach zwei Dritteln der Ausbildung gibt es eine Zwischenprüfung.

  3. Wahlrecht im letzten Drittel

    Im letzten Drittel besteht die Möglichkeit, statt des generalistischen Abschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen. Die meisten wählen den generalistischen Abschluss — er bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten und die Grundlage für die EU-weite Anerkennung.

  4. Staatliche Prüfung

    Am Ende steht eine staatliche Prüfung aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Was verdiene ich in der Ausbildung?

Kostenlos & vergütet ab Tag 1

Ein Schulgeld darf nicht erhoben werden — im Gegenteil: Sie erhalten vom ersten Tag an eine Ausbildungsvergütung. In vielen tarifgebundenen Einrichtungen liegt sie im ersten Ausbildungsjahr bei rund 1.300 bis 1.400 Euro brutto pro Monat und steigt in den folgenden Jahren an.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Das Pflegestudium als Alternative

Häufige Fragen zur Pflegeausbildung

Wie heißt der Abschluss der Pflegeausbildung?
Der Abschluss heißt seit 2020 Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Er hat die früheren Abschlüsse in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt.
Kostet die Pflegeausbildung etwas?
Nein. Die Pflegeausbildung ist kostenlos, ein Schulgeld darf nicht verlangt werden. Auszubildende erhalten zudem vom ersten Tag an eine Ausbildungsvergütung.
Welcher Schulabschluss ist nötig?
In der Regel ein mittlerer Schulabschluss. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung vorliegt.
Kann ich mit dem Abschluss auch im Ausland arbeiten?
Ja. Der generalistische Abschluss erfüllt die Voraussetzungen für die automatische Anerkennung als reglementierter Pflegeberuf innerhalb der EU. Je nach Zielland können dennoch formale Verwaltungsverfahren erforderlich sein.
Fazit

Die generalistische Pflegeausbildung ist ein moderner, kostenloser und vergüteter Weg in einen sicheren Beruf mit Zukunft. In drei Jahren erwerben Sie einen staatlich anerkannten Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und können anschließend in zahlreichen Bereichen tätig werden — in Deutschland und EU-weit.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberufegesetz und FAQ — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neue Pflegeausbildungen — bmfsfj.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesministerium der Justiz: Pflegeberufegesetz (PflBG), §§7 und 11 — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
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