Neu anfangen in der Pflege

Quereinstieg: neu anfangen
in der Pflege

Der Quereinstieg in die Pflege ist gut möglich, denn Pflegekräfte werden überall gesucht. Es gibt mehrere Wege — vom kurzen Einstieg als Betreuungskraft über die einjährige Pflegehelferausbildung bis zur Umschulung zur Pflegefachkraft. Viele Wege lassen sich fördern.

Mehrere Wege
Oft gefördert
Jedes Alter
Quereinsteiger startet einen neuen Beruf in der Pflege. Quereinstieg
Der Quereinstieg in die Pflege ist gut möglich, denn Pflegekräfte werden überall gesucht. Es gibt mehrere Wege — vom kurzen Einstieg als Betreuungskraft über die einjährige Pflegehelferausbildung bis zur Umschulung zur Pflegefachkraft. Viele dieser Wege lassen sich fördern.

Welche Wege gibt es?

Der Quereinstieg ist auf mehreren Wegen möglich, die aufeinander aufbauen können:

  1. Betreuungskraft & Alltagsbegleitung Schnellster Weg

    Der schnellste Einstieg führt über eine Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53b SGB XI. Der Kurs umfasst mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Praktikum. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht nötig — gefragt sind Einfühlungsvermögen und Deutschkenntnisse. Eine Betreuungskraft übernimmt die soziale Betreuung (Beschäftigung, Gespräche, Begleitung), keine Pflege im engeren Sinn.

  2. Pflegehelferin oder Pflegehelfer

    Einen Schritt weiter geht die ein- bis zweijährige Ausbildung zur Pflegehelferin, zum Pflegehelfer oder zur Pflegeassistenz. Sie ist landesrechtlich geregelt und vermittelt bereits Grundlagen der Pflege. Ein guter Einstieg, denn die Helferausbildung kann später auf die Fachkraftausbildung angerechnet werden.

  3. Umschulung zur Pflegefachkraft Voller Abschluss

    Wer den vollwertigen Berufsabschluss anstrebt, absolviert die dreijährige generalistische Pflegeausbildung — für Quereinsteiger meist als Umschulung. Sie führt zum Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und eröffnet alle weiteren Möglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Dauer verkürzen.

Voraussetzungen für den Quereinstieg

Wie lässt sich der Quereinstieg finanzieren?

Der Quereinstieg muss nicht teuer sein. Weil Pflegekräfte dringend gebraucht werden, gibt es gute Fördermöglichkeiten:

  • Bildungsgutschein Agentur für Arbeit oder Jobcenter übernimmt die Kosten ganz oder teilweise.
  • AZAV-Zertifizierung Voraussetzung ist meist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger.
  • Vergütung während der Umschulung Zur Pflegefachkraft wird in der Regel eine Vergütung gezahlt.
  • Arbeitgeberbeteiligung Auch Arbeitgeber beteiligen sich häufig, um neue Mitarbeiter zu gewinnen.
Am besten klären Sie die Förderung frühzeitig in einem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Lohnt sich der Quereinstieg?

Häufige Fragen zum Quereinstieg in die Pflege

Kann ich ohne Ausbildung in der Pflege arbeiten?
Ja. Als Betreuungskraft oder in bestimmten Helfertätigkeiten ist ein Einstieg auch ohne dreijährige Fachkraftausbildung möglich. Für anspruchsvollere Aufgaben und ein höheres Gehalt empfiehlt sich später die Ausbildung oder Umschulung zur Pflegefachkraft.
Bin ich mit 40 oder 50 Jahren zu alt für den Quereinstieg?
Nein. Auch mit 40 oder 50 Jahren bestehen in der Pflege oft gute Einstiegschancen. Lebenserfahrung und Empathie werden geschätzt.
Wie lange dauert eine Umschulung zur Pflegefachkraft?
Die Umschulung entspricht der dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung. Bei einschlägigen Vorkenntnissen kann sie unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Umschulung?
Häufig die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Während der Umschulung wird zudem in der Regel eine Vergütung gezahlt.
Fazit

Der Quereinstieg in die Pflege ist auf vielen Wegen möglich und angesichts des Fachkräftemangels gut machbar. Ob als Betreuungskraft, Pflegehelfer oder über die Umschulung zur Pflegefachkraft — für jede Lebenssituation gibt es einen passenden Einstieg. Dank guter Fördermöglichkeiten und sehr sicherer Aussichten ist der Wechsel eine echte Chance für einen sinnstiftenden Neuanfang.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §53b (Qualifikation von Betreuungskräften) und §43b — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung und Bildungsgutschein — arbeitsagentur.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberufegesetz und Pflegeausbildung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Berufs- oder Bildungsberatung. Voraussetzungen und Förderungen können sich je nach Bundesland und Einzelfall unterscheiden.