Quereinstieg: neu anfangen
in der Pflege
Der Quereinstieg in die Pflege ist gut möglich, denn Pflegekräfte werden überall gesucht. Es gibt mehrere Wege — vom kurzen Einstieg als Betreuungskraft über die einjährige Pflegehelferausbildung bis zur Umschulung zur Pflegefachkraft. Viele Wege lassen sich fördern.
Quereinstieg
Viele Menschen wünschen sich eine Arbeit, die einen Sinn hat, und denken über einen Wechsel in die Pflege nach. Die gute Nachricht: Der Quereinstieg ist weit verbreitet und aufgrund des Fachkräftemangels oft gut möglich. Pflege ist als Engpassberuf anerkannt, Fachkräfte werden bundesweit gesucht, und Lebenserfahrung wird geschätzt. Ein bestimmtes Alter ist kein Hindernis. Einen Überblick über die Berufe finden Sie auf der Seite zu den Pflegeberufen.
Welche Wege gibt es?
Der Quereinstieg ist auf mehreren Wegen möglich, die aufeinander aufbauen können:
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Betreuungskraft & Alltagsbegleitung Schnellster Weg
Der schnellste Einstieg führt über eine Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53b SGB XI. Der Kurs umfasst mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Praktikum. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht nötig — gefragt sind Einfühlungsvermögen und Deutschkenntnisse. Eine Betreuungskraft übernimmt die soziale Betreuung (Beschäftigung, Gespräche, Begleitung), keine Pflege im engeren Sinn.
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Pflegehelferin oder Pflegehelfer
Einen Schritt weiter geht die ein- bis zweijährige Ausbildung zur Pflegehelferin, zum Pflegehelfer oder zur Pflegeassistenz. Sie ist landesrechtlich geregelt und vermittelt bereits Grundlagen der Pflege. Ein guter Einstieg, denn die Helferausbildung kann später auf die Fachkraftausbildung angerechnet werden.
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Umschulung zur Pflegefachkraft Voller Abschluss
Wer den vollwertigen Berufsabschluss anstrebt, absolviert die dreijährige generalistische Pflegeausbildung — für Quereinsteiger meist als Umschulung. Sie führt zum Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und eröffnet alle weiteren Möglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Dauer verkürzen.
Voraussetzungen für den Quereinstieg
Die Voraussetzungen hängen vom gewählten Weg ab. Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft genügen meist Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung und ein Führungszeugnis. Für die Umschulung zur Pflegefachkraft gelten dieselben Anforderungen wie für die reguläre Pflegeausbildung — in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. In allen Fällen wichtig: Freude am Umgang mit Menschen, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit.
Wie lässt sich der Quereinstieg finanzieren?
Der Quereinstieg muss nicht teuer sein. Weil Pflegekräfte dringend gebraucht werden, gibt es gute Fördermöglichkeiten:
- Bildungsgutschein Agentur für Arbeit oder Jobcenter übernimmt die Kosten ganz oder teilweise.
- AZAV-Zertifizierung Voraussetzung ist meist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger.
- Vergütung während der Umschulung Zur Pflegefachkraft wird in der Regel eine Vergütung gezahlt.
- Arbeitgeberbeteiligung Auch Arbeitgeber beteiligen sich häufig, um neue Mitarbeiter zu gewinnen.
Lohnt sich der Quereinstieg?
Für viele ist der Wechsel in die Pflege eine Entscheidung für mehr Sinn im Beruf. Hinzu kommen sehr gute Aussichten, denn der Bedarf an Pflegekräften ist hoch und wird weiter steigen. Wer als Betreuungskraft oder Pflegehelfer einsteigt, kann sich später zur Fachkraft weiterqualifizieren und Schritt für Schritt aufsteigen. Was man verdient, zeigt die Seite zum Gehalt in der Pflege. Welche Wege sich nach einer Ausbildung eröffnen, lesen Sie bei den Weiterbildungen.
Häufige Fragen zum Quereinstieg in die Pflege
Kann ich ohne Ausbildung in der Pflege arbeiten?
Bin ich mit 40 oder 50 Jahren zu alt für den Quereinstieg?
Wie lange dauert eine Umschulung zur Pflegefachkraft?
Wer übernimmt die Kosten für die Umschulung?
Der Quereinstieg in die Pflege ist auf vielen Wegen möglich und angesichts des Fachkräftemangels gut machbar. Ob als Betreuungskraft, Pflegehelfer oder über die Umschulung zur Pflegefachkraft — für jede Lebenssituation gibt es einen passenden Einstieg. Dank guter Fördermöglichkeiten und sehr sicherer Aussichten ist der Wechsel eine echte Chance für einen sinnstiftenden Neuanfang.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §53b (Qualifikation von Betreuungskräften) und §43b — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung und Bildungsgutschein — arbeitsagentur.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberufegesetz und Pflegeausbildung — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).