Die Pflegehilfsmittel Liste umfasst zwei Gruppen: Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, die die Pflegekasse bis 42 € monatlich ohne Eigenanteil bezahlt, und technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, die meist leihweise gegen eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 €, bereitgestellt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegehilfsmittel Liste gliedert sich in Verbrauchsmittel (Produktgruppe 54) und technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50 bis 52).
- Verbrauchsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel übernimmt die Pflegekasse bis 42 € im Monat, ganz ohne Eigenanteil.
- Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme werden meist leihweise überlassen, die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
- Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege im häuslichen Umfeld.
- Für Verbrauchsmittel ist kein ärztliches Rezept nötig, ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
- Seit 2026 muss die Pflegekasse über einen Antrag innerhalb von drei bis fünf Wochen entscheiden, sonst gilt die Leistung als genehmigt.
Was sind Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch darauf?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege in der eigenen Wohnung, im Haushalt von Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe stattfindet. Für Menschen in vollstationärer Pflege gelten andere Regeln, hier ist in der Regel die Einrichtung für die Versorgung zuständig.
Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des SGB XI, davon wurden 4,9 Millionen, also rund 86 Prozent, zu Hause versorgt. Für einen großen Teil dieser Menschen sind Pflegehilfsmittel ein fester Bestandteil des Alltags, sei es beim Waschen, beim Lagern im Bett oder bei der Vermeidung von Infektionen.
Die vollständige Pflegehilfsmittel Liste wird vom GKV-Spitzenverband im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis geführt und regelmäßig aktualisiert, zuletzt im März 2026. Sie gliedert sich in zwei große Bereiche: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Pflegehilfsmittel. Beide werden im nächsten Abschnitt genauer vorgestellt. Wer zusätzlich Unterstützung im Alltag sucht, findet weitere Informationen im Ratgeber zu ambulante Pflege.
Pflegehilfsmittel Liste: Verbrauchsmittel im Überblick
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Sie sind in Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet und werden nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse finanziert. Für diese Produkte fällt keine Zuzahlung an, und ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich.
| Produktbeispiel | Verwendungszweck | Produktgruppe |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe | Hygiene beim Waschen und Wickeln | PG 54 |
| Desinfektionsmittel | Flächen- und Händedesinfektion | PG 54 |
| Bettschutzeinlagen | Schutz von Matratze und Bettwäsche | PG 54 |
| Mundschutz und FFP2-Masken | Infektionsschutz bei der Pflege | PG 54 |
| Schutzschürzen | Schutz der Kleidung bei der Grundpflege | PG 54 |
| Fingerlinge | Hygienische Einmalanwendung an den Fingern | PG 54 |
Die 42 € gelten als monatliches Gesamtbudget für alle gewählten Produkte zusammen, nicht pro Artikel. Sie können die Zusammenstellung in der Regel jeden Monat anpassen, solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Ein nicht ausgeschöpfter Restbetrag verfällt jedoch zum Monatsende und wird nicht in den Folgemonat übertragen.
Pflegehilfsmittel Liste: Technische Hilfsmittel im Überblick
Technische Pflegehilfsmittel sind für den dauerhaften oder längerfristigen Gebrauch bestimmt. Die Pflegekasse stellt sie nach § 40 Abs. 3 SGB XI bevorzugt leihweise zur Verfügung, damit die Kosten im Bedarfsfall überschaubar bleiben. Die Bewilligung richtet sich hier nicht allein nach dem Pflegegrad, sondern nach dem individuellen Pflegebedarf.
| Produktgruppe | Beispiele | Zweck |
|---|---|---|
| PG 50: Erleichterung der Pflege | Pflegebett, Bettzurichtungen, Sitzhilfen | Erleichtert die tägliche Pflege im Bett |
| PG 51: Körperpflege und Hygiene | Waschsysteme, Bettpfannen, Urinflaschen, Lagerungsrollen | Unterstützt Hygiene und lindert Beschwerden |
| PG 52: Selbstständige Lebensführung | Hausnotrufsysteme, Orientierungshilfen | Fördert Sicherheit und Selbstständigkeit |
Die frühere Produktgruppe 53 für Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden wurde in Produktgruppe 51 integriert. Ältere Ratgeber im Internet listen sie deshalb teilweise noch separat auf, aktuell ist sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes jedoch nicht mehr eigenständig geführt.
Kosten und Zuzahlung bei Pflegehilfsmitteln
Bei Pflegehilfsmitteln unterscheidet sich die Kostenbeteiligung deutlich nach Kategorie. Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Beträge im Vergleich.
| Kategorie | Monatliche Erstattung | Zuzahlung |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € | keine |
| Technische Pflegehilfsmittel | individuell nach Bedarf | 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel |
| Entlastungsbetrag (separates Budget) | bis zu 131 € | keine |
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI wird nicht auf die Pflegehilfsmittel angerechnet und steht Ihnen zusätzlich zur Verfügung, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Unterstützung oder Betreuungsangebote. Auch das monatliche Pflegegeld bleibt von den Pflegehilfsmitteln unberührt, beide Leistungen lassen sich problemlos kombinieren.
Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel läuft in wenigen klaren Schritten ab.
- Formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen, telefonisch, schriftlich oder über ein Online-Formular.
- Bei Verbrauchsmitteln reicht meist eine kurze Erklärung zum Bedarf, ein Rezept ist nicht nötig.
- Bei technischen Hilfsmitteln kann eine Pflegefachperson das benötigte Produkt bei der Antragstellung empfehlen, das beschleunigt die Bearbeitung.
- Entscheidung der Pflegekasse abwarten, spätestens nach drei Wochen, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes nach fünf Wochen.
- Nach Genehmigung wird das Hilfsmittel geliefert oder die monatliche Belieferung mit Verbrauchsmitteln beginnt automatisch.
Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln der Krankenkasse
Viele Familien verwechseln Pflegehilfsmittel mit den allgemeinen Hilfsmitteln der Krankenkasse, dabei gelten unterschiedliche Regeln und Kostenträger.
| Merkmal | Pflegehilfsmittel (Pflegekasse) | Hilfsmittel (Krankenkasse) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 40 SGB XI | § 33 SGB V |
| Beispiele | Pflegebett, Hausnotruf, Verbrauchsmittel | Rollstuhl, Hörgerät, Sehhilfe |
| Rezept nötig? | nein | in der Regel ja |
| Voraussetzung | anerkannter Pflegegrad | medizinische Notwendigkeit |
Wenn ein Produkt sowohl gesundheitlichen als auch pflegerischen Zwecken dient, prüft die Stelle, bei der der Antrag eingeht, ob die Kranken oder die Pflegekasse zuständig ist. Für pflegende Angehörige ist es daher hilfreich, im Zweifel einfach bei der Pflegekasse nachzufragen, welcher Kostenträger für ein bestimmtes Produkt zuständig ist.
Pflegebox: Die praktische Alternative zur Einzelbestellung
Viele Pflegekassen arbeiten mit Vertragspartnern zusammen, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als sogenannte Pflegebox monatlich direkt nach Hause liefern. Die Beantragung erfolgt einmalig, danach läuft die Lieferung automatisch weiter, bis der Bedarf endet oder Sie die Zusammenstellung ändern möchten. Für Sie entstehen dabei keine Vorkosten, da der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Prüfen Sie, ob der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist, damit die Abrechnung reibungslos funktioniert.
- Achten Sie darauf, dass Sie die Produktauswahl monatlich flexibel anpassen können.
- Klären Sie, ob zusätzliche Produkte wie ein Hausnotruf separat über technische Pflegehilfsmittel beantragt werden müssen.
Eine Pflegebox ersetzt nicht die technischen Pflegehilfsmittel, sie deckt ausschließlich die Verbrauchsmittel ab. Für Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen ist weiterhin ein gesonderter Antrag nötig, wie in Abschnitt 3 beschrieben. Auch die Kombination mit Pflegesachleistungen ist möglich, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet, etwa in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft.
Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Ein ärztliches Rezept ist im Gegensatz zu klassischen Hilfsmitteln der Krankenkasse nicht erforderlich.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, höchstens jedoch 25 € je Pflegehilfsmittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln entfällt die Zuzahlung vollständig.
Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Sie sind in Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet.
Kann ich Pflegehilfsmittel und den Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich nach § 45b SGB XI ist ein separates Budget und wird nicht auf die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch angerechnet.
Was passiert mit nicht genutztem Budget am Monatsende?
Der monatliche Betrag von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verfällt am Monatsende. Eine Übertragung nicht genutzter Beträge in den Folgemonat ist nicht vorgesehen.
Fazit
Die Pflegehilfsmittel Liste zeigt deutlich, wie viel finanzielle Entlastung in der häuslichen Pflege oft ungenutzt bleibt. Verbrauchsmittel bis 42 € im Monat kosten Sie nichts, und auch technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem sind mit einer Zuzahlung von höchstens 25 € erschwinglich. Der Antrag bei der Pflegekasse ist unkompliziert und in den meisten Fällen ohne ärztliches Rezept möglich. Wenn Sie noch unsicher sind, welcher Pflegegrad für Sie oder Ihren Angehörigen infrage kommt, hilft Ihnen der Ratgeber Pflegegrad beantragen auf pflegede.com bei den nächsten Schritten. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen gesetzlich zustehen.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegefachkräfte oder Ärzte. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.