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Pflegegeld Auszahlungstermine 2026 Tabelle

Maaz Ahmed
06. Juli 2026 8 Min. Lesezeit 1.659 Wörter
Pflegegeld Auszahlungstermine 2026 Tabelle

Die folgende Tabelle zeigt den voraussichtlichen Auszahlungstermin für jeden Monat des Jahres 2026, berechnet nach dem üblichen Prinzip „erster Bankarbeitstag im Voraus“. Eine offizielle, bundesweit einheitliche Terminliste veröffentlichen weder das Bundesministerium für Gesundheit noch der GKV-Spitzenverband, da jede Pflegekasse den genauen Ablauf intern selbst organisiert. Die Tabelle bietet daher eine praxisnahe Orientierung und keine verbindliche Zusage einer einzelnen Kasse.

Monat 2026Voraussichtlicher TerminWochentagHinweis
Januar02.01.2026Freitag1. Januar ist Feiertag (Neujahr)
Februar02.02.2026Montag1. Februar fällt auf einen Sonntag
März02.03.2026Montag1. März fällt auf einen Sonntag
April01.04.2026Mittwochregulärer Werktag
Mai04.05.2026Montag1. Mai ist Feiertag und fällt auf einen Freitag
Juni01.06.2026Montagregulärer Werktag
Juli01.07.2026Mittwochregulärer Werktag
August03.08.2026Montag1. August fällt auf einen Samstag
September01.09.2026Dienstagregulärer Werktag
Oktober01.10.2026Donnerstagregulärer Werktag
November02.11.2026Montag1. November fällt auf einen Sonntag
Dezember01.12.2026Dienstagregulärer Werktag

Beachten Sie, dass einzelne Pflegekassen bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überweisen, statt am ersten Werktag des neuen Monats zu zahlen. Ein Abgleich mit den eigenen Kontoauszügen der vergangenen zwei bis drei Monate zeigt schnell, welches Muster Ihre Pflegekasse tatsächlich verwendet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld wird nach § 37 SGB XI monatlich im Voraus gezahlt, nicht nachträglich.
  • Die Überweisung erfolgt meist am ersten Bankarbeitstag des Monats.
  • Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, zahlt die Pflegekasse am nächsten Werktag.
  • Eine bundesweit einheitliche, offiziell veröffentlichte Terminliste gibt es nicht. Die Kassen folgen aber alle diesem Grundprinzip.
  • Die Höhe bleibt 2026 unverändert: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.
  • Beim Erstantrag wird der erste Monat anteilig ab dem Tag der Antragstellung berechnet.

Wie funktioniert die Auszahlung des Pflegegeldes?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es steht Menschen zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, statt einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Zuständig ist die Pflegekasse, die bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Bei privat Versicherten übernimmt das private Versicherungsunternehmen die entsprechende Leistung.

Wichtig für die Frage nach dem Zahlungstermin ist ein einfacher Grundsatz. Das Pflegegeld wird im Voraus gezahlt, nicht rückwirkend für den bereits abgelaufenen Monat. Die Pflegekasse überweist den Betrag also zu Beginn des Monats, für den der Anspruch gilt. Das Gesetz selbst schreibt keinen exakten Kalendertag vor. Es legt lediglich fest, dass die Zahlung monatlich erfolgt. In der Praxis hat sich unter den Pflegekassen dennoch ein einheitliches Muster durchgesetzt, an dem sich auch Banken orientieren: die Überweisung am ersten Bankarbeitstag des Monats.

Das Geld geht direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person ein, nicht auf das Konto der pflegenden Person. Wie das Pflegegeld anschließend innerhalb der Familie verwendet wird, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis geben viele Pflegebedürftige den Betrag ganz oder teilweise als finanzielle Anerkennung an die Person weiter, die die tägliche Pflege übernimmt.

Was passiert an Wochenenden und Feiertagen?

Fällt der reguläre Auszahlungstermin auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt sich die Überweisung auf den nächsten Bankarbeitstag. Das betrifft 2026 gleich mehrere Monate, etwa Februar, März, Mai, August und November, wie die Tabelle oben zeigt.

Warum verschiebt sich der Termin überhaupt?

Banken bearbeiten Überweisungen nur an Werktagen. Fällt der geplante Zahltag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, kann die Bank die Buchung technisch nicht ausführen. Die Pflegekasse gibt den Zahlungsauftrag deshalb so früh, dass das Geld spätestens am nächsten möglichen Werktag gutgeschrieben wird.

Gilt das für alle Pflegegrade gleich?

Ja. Der Auszahlungstermin ist unabhängig vom Pflegegrad. Ob jemand Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 hat, ändert nichts am Zahlungstag, sondern nur an der Höhe des überwiesenen Betrags. Auch Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen wird nach demselben Muster ausgezahlt.

Pflegegeld Höhe 2026 nach Pflegegrad

Für 2026 gibt es keine erneute Erhöhung des Pflegegeldes. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Diese Beträge gelten laut GKV-Spitzenverband und Bundesministerium für Gesundheit unverändert auch 2026 weiter. Wer bereits Pflegegeld bezieht, musste dafür keinen neuen Antrag stellen, die Anpassung erfolgte automatisch über die Pflegekasse.

PflegegradPflegegeld pro MonatPflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeldkeine Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar kein Pflegegeld, dafür aber einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich sowie bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Eine weitere gesetzlich vorgesehene Dynamisierung der Pflegeleistungen ist laut § 30 SGB XI frühestens zum 1. Januar 2028 geplant, abhängig von der Entwicklung der Kerninflation und der Bruttolohnentwicklung.

Die erste Zahlung nach der Antragstellung

Wer zum ersten Mal Pflegegeld beantragt, fragt sich häufig, ab wann der Anspruch tatsächlich beginnt. Die Antwort ist eindeutig geregelt: Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, nicht erst mit dem Tag der Begutachtung oder des Bewilligungsbescheids. Das ergibt sich aus § 33 Abs. 1 SGB XI. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst anschließend mindestens Pflegegrad 2 feststellt.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen, telefonisch, schriftlich oder online genügt.
  2. Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wahrnehmen.
  3. Bewilligungsbescheid der Pflegekasse abwarten.
  4. Erste Auszahlung erhalten, inklusive Nachzahlung für die Zeit seit der Antragstellung.

Da zwischen Antragstellung und Bescheid häufig mehrere Wochen vergehen, enthält die erste Überweisung meist eine Nachzahlung für den bereits vergangenen Zeitraum. Der erste Monat wird dabei anteilig auf Tagesbasis berechnet, ausgehend von einem Monat mit 30 Tagen. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wenn das Pflegegeld nicht pünktlich ankommt

Bleibt die erwartete Zahlung aus, ist das meist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund zum genauen Hinschauen. Folgende Schritte helfen bei der Klärung:

  • Zwei bis drei Bankarbeitstage abwarten, da Überweisungen zwischen Pflegekasse und Bank technisch bedingt etwas Zeit benötigen.
  • Kontoauszüge der letzten Monate prüfen, um das übliche Zahlungsmuster der eigenen Pflegekasse zu erkennen.
  • Bankverbindung im eigenen Datensatz bei der Pflegekasse kontrollieren, da veraltete Kontodaten eine häufige Fehlerquelle sind.
  • Prüfen, ob ein fälliger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI versäumt wurde, denn das kann zu einer Kürzung oder vorübergehenden Aussetzung führen.
  • Direkt bei der Servicehotline der Pflegekasse nachfragen, wenn nach fünf Werktagen weiterhin nichts eingegangen ist.

Wer regelmäßig pflegende Angehörige unterstützt, kennt diese Unsicherheit gut. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse klärt die meisten Fälle innerhalb weniger Tage.

Unterschiede zwischen den Pflegekassen

Auch wenn das Grundprinzip bei allen Kassen gleich ist, zeigen sich in der Praxis kleine Unterschiede. Manche Pflegekassen buchen den Betrag bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, andere exakt am ersten Werktag des neuen Monats. Bei größeren Kassen wie AOK, TK, Barmer oder DAK kann zudem die Region eine Rolle spielen, da einzelne Landesverbände ihre internen Zahlungsläufe leicht unterschiedlich takten.

Diese Abweichungen betragen in der Regel nicht mehr als ein bis zwei Bankarbeitstage. Wer sein persönliches Zahlungsmuster kennen möchte, sollte die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate vergleichen. So lässt sich zuverlässig ablesen, ob die eigene Kasse eher am Monatsanfang oder am Monatsende überweist.

Sonderfälle: Krankenhaus, Kurzzeitpflege und Todesfall

Auch außerhalb des gewohnten Rhythmus gibt es klare Regeln, wie es mit dem Pflegegeld weitergeht.

Krankenhaus und Reha: Seit dem 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme für bis zu acht Wochen in voller Höhe weitergezahlt, geregelt in § 34 SGB XI. Zuvor lag diese Frist bei vier Wochen. Erst ab dem 57. Tag ruht der Anspruch, bis die häusliche Pflege wiederaufgenommen wird.

Kurzzeitpflege: Wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung versorgt, zahlt die Pflegekasse für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter.

Todesfall: Verstirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld für den vollständigen Sterbemonat gezahlt, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats ein Anspruch bestand. Eine Rückforderung für die restlichen Tage des Monats erfolgt nicht, das regelt § 37 Abs. 2 SGB XI.

Häufig gestellte Fragen

Wann genau wird das Pflegegeld im Januar 2026 ausgezahlt?

Voraussichtlich am 2. Januar 2026, da der 1. Januar als gesetzlicher Feiertag kein Bankarbeitstag ist.

Wird das Pflegegeld am Monatsanfang oder am Monatsende überwiesen?

Grundsätzlich am Monatsanfang, da es sich um eine Vorauszahlung für den laufenden Monat handelt. Einige Pflegekassen buchen technisch bereits am letzten Werktag des Vormonats.

Ist der Auszahlungstermin bei allen Pflegekassen identisch?

Nein, es gibt keine bundesweit einheitliche Vorgabe. Die meisten Kassen folgen aber demselben Grundprinzip mit Abweichungen von höchstens ein bis zwei Bankarbeitstagen.

Erhalte ich rückwirkend Pflegegeld, wenn mein Antrag lange bearbeitet wurde?

Ja. Der Anspruch beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Die erste Zahlung enthält daher in der Regel eine Nachzahlung für die Bearbeitungszeit.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus liegt?

Nein, nicht sofort. Seit 2026 wird das volle Pflegegeld für bis zu acht Wochen weitergezahlt. Erst danach ruht der Anspruch, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.

Was mache ich, wenn das Pflegegeld gar nicht ankommt?

Zunächst die Bankverbindung und die Kontoauszüge der letzten Monate prüfen, danach direkt die Servicehotline der zuständigen Pflegekasse kontaktieren.

Fazit

Die Pflegegeld Auszahlungstermine 2026 folgen einem klaren Prinzip: monatlich im Voraus, meist am ersten Bankarbeitstag, mit einer Verschiebung auf den nächsten Werktag bei Wochenenden und Feiertagen. Eine offizielle, für alle Kassen verbindliche Terminliste gibt es zwar nicht, doch mit der Tabelle in diesem Artikel behalten Sie für das gesamte Jahr 2026 den Überblick. Bleibt eine Zahlung aus, lohnt sich zunächst ein Blick auf die eigenen Kontodaten, bevor Sie die Pflegekasse kontaktieren. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad beantragt haben oder unsicher sind, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, hilft Ihnen der Ratgeber Pflegegrad beantragen auf pflegede.com bei den nächsten Schritten. Auch der Vergleich mit Verhinderungspflege kann sich lohnen, wenn pflegende Angehörige selbst einmal eine Auszeit brauchen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, rechtliche oder sozialrechtliche Beratung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegefachkräfte oder Ärzte. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.

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