Häusliche Pflege: zu Hause
organisieren
Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird — durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder durch beide gemeinsam. Die Pflegekasse unterstützt das mit Pflegegeld, Sachleistungen und vielen weiteren Leistungen.
Häusliche Pflege
Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Das nennt man häusliche Pflege. Sie ist der Wunsch vieler Familien, denn das vertraute Zuhause gibt Sicherheit und Halt. Häusliche Pflege ist dabei ein Oberbegriff: Sie reicht von der Pflege allein durch Angehörige bis zur Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst. Einen Überblick über alle Pflegeformen finden Sie auf der Seite zu den Pflegearten. pflegede.com begleitet Sie dabei.
Was bedeutet häusliche Pflege?
Häusliche Pflege umfasst alle Formen der Versorgung im eigenen Zuhause. Das Gegenstück ist die stationäre Pflege im Pflegeheim. Zur häuslichen Pflege gehören mehrere Bausteine, die sich frei kombinieren lassen:
Pflege durch Angehörige Familie, Freunde oder Nachbarn übernehmen die Versorgung — dafür gibt es das Pflegegeld.
Ambulante Pflege Ein Pflegedienst kommt nach Hause — das läuft über die Pflegesachleistungen.
Kombination aus beidem Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Aufgaben — über die Kombinationsleistung.
Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?
Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat, erhält Geld oder Leistungen von der Pflegekasse. Die wichtigsten im Überblick:
| Pflegegrad | Pflegegeld (Angehörige) | Sachleistungen (Pflegedienst) |
|---|---|---|
| PG 1 | kein Pflegegeld | keine Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag |
| PG 2 | 347 € pro Monat | bis 796 € pro Monat |
| PG 3 | 599 € pro Monat | bis 1.497 € pro Monat |
| PG 4 | 800 € pro Monat | bis 1.859 € pro Monat |
| PG 5 | 990 € pro Monat | bis 2.299 € pro Monat |
Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?
- Nur Angehörige: Es gibt das volle Pflegegeld.
- Nur Pflegedienst: Es gibt die Pflegesachleistungen.
- Beides zusammen: Bei der Kombinationsleistung wird der nicht genutzte Anteil der Sachleistungen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Diese Wahl können Sie an Ihre Lebenssituation anpassen und auch später wieder ändern.
Beratungseinsatz bei Pflegegeld
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst nutzen, ist ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5 ein einheitlicher Pflichttermin: Der Beratungsbesuch muss nur noch halbjährlich nachgewiesen werden. Bei den Pflegegraden 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich in Anspruch genommen werden. Versäumen Sie den Pflichttermin, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Häusliche Pflege organisieren
Pflege zu Hause ist eine große Aufgabe. Diese Schritte helfen, sie auf eine solide Grundlage zu stellen:
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Pflegegrad beantragen
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen. Wie das geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.
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Beratung nutzen
Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI und die Pflegestützpunkte beraten kostenlos und neutral.
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Hilfsmittel besorgen
Ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern den Alltag.
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Wohnung anpassen
Für barrierefreie Umbauten gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
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Entlastung einplanen
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege schaffen Freiräume für die Angehörigen.
Entlastung für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen pflegt, trägt viel Verantwortung. Damit die eigene Gesundheit nicht leidet, ist Entlastung wichtig. Die Pflegekasse bietet dafür mehrere Möglichkeiten — etwa kostenlose Pflegekurse, die Tagespflege und die Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige. Bei einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person kann das Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend weitergezahlt werden; seit 2026 ist dieser Zeitraum verlängert worden.
Wann stößt die häusliche Pflege an Grenzen?
Häusliche Pflege ist nicht immer dauerhaft möglich. Bei einem sehr hohen Pflegebedarf, bei fehlender Unterstützung oder wenn Angehörige an ihre Belastungsgrenze kommen, können andere Wege sinnvoll sein. Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft kann eine Brücke sein. Lässt sich die Versorgung zu Hause nicht mehr sicherstellen, ist der Umzug in eine stationäre Pflege eine Möglichkeit. Wichtig ist, sich rechtzeitig beraten zu lassen — und nicht bis zur völligen Erschöpfung zu warten.
Häufige Fragen zur häuslichen Pflege
Was zählt zur häuslichen Pflege?
Ab welchem Pflegegrad gibt es Geld für die häusliche Pflege?
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Wie oft ist bei Pflegegeld ein Beratungseinsatz nötig?
Die häusliche Pflege ermöglicht es, im vertrauten Zuhause versorgt zu werden — durch Angehörige, einen Pflegedienst oder beide. Die Pflegekasse unterstützt das je nach Pflegegrad mit Pflegegeld, Sachleistungen und vielen weiteren Hilfen. Wer die Leistungen kennt und Entlastung früh einplant, kann die Pflege zu Hause lange und gut gestalten.
Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.
- Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §37 Pflegegeld — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
- Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §36 Pflegesachleistung — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).