Pflege zu Hause

Häusliche Pflege: zu Hause
organisieren

Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird — durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder durch beide gemeinsam. Die Pflegekasse unterstützt das mit Pflegegeld, Sachleistungen und vielen weiteren Leistungen.

Vertrautes Zuhause
Pflegegeld & mehr
Frei kombinierbar
Familie pflegt einen älteren Angehörigen zu Hause im Wohnzimmer. Häusliche Pflege
Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird — durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder durch beide gemeinsam. Die Pflegekasse unterstützt das mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen und vielen weiteren Leistungen.

Was bedeutet häusliche Pflege?

Übersicht der häuslichen Pflege mit den drei Optionen Pflegegeld, Pflegedienst und Kombinationsleistung.
Drei Bausteine der häuslichen Pflege — frei kombinierbar.

Häusliche Pflege umfasst alle Formen der Versorgung im eigenen Zuhause. Das Gegenstück ist die stationäre Pflege im Pflegeheim. Zur häuslichen Pflege gehören mehrere Bausteine, die sich frei kombinieren lassen:

Pflege durch Angehörige Familie, Freunde oder Nachbarn übernehmen die Versorgung — dafür gibt es das Pflegegeld.

Ambulante Pflege Ein Pflegedienst kommt nach Hause — das läuft über die Pflegesachleistungen.

Kombination aus beidem Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Aufgaben — über die Kombinationsleistung.

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat, erhält Geld oder Leistungen von der Pflegekasse. Die wichtigsten im Überblick:

Pflegegrad Pflegegeld (Angehörige) Sachleistungen (Pflegedienst)
PG 1 kein Pflegegeld keine Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag
PG 2 347 € pro Monat bis 796 € pro Monat
PG 3 599 € pro Monat bis 1.497 € pro Monat
PG 4 800 € pro Monat bis 1.859 € pro Monat
PG 5 990 € pro Monat bis 2.299 € pro Monat
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, SGB XI · gültig seit 1. Januar 2025 · Stand: Juni 2026
Dazu kommen weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Zuschüsse für Pflegehilfsmittel sowie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?

Beratungseinsatz bei Pflegegeld

Häusliche Pflege organisieren

Pflege zu Hause ist eine große Aufgabe. Diese Schritte helfen, sie auf eine solide Grundlage zu stellen:

  1. Pflegegrad beantragen

    Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen. Wie das geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.

  2. Beratung nutzen

    Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI und die Pflegestützpunkte beraten kostenlos und neutral.

  3. Hilfsmittel besorgen

    Ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern den Alltag.

  4. Wohnung anpassen

    Für barrierefreie Umbauten gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

  5. Entlastung einplanen

    Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege schaffen Freiräume für die Angehörigen.

Entlastung für pflegende Angehörige

Wann stößt die häusliche Pflege an Grenzen?

Häufige Fragen zur häuslichen Pflege

Was zählt zur häuslichen Pflege?
Zur häuslichen Pflege zählt jede Versorgung im eigenen Zuhause oder im Haushalt von Angehörigen — sei es durch Familienmitglieder, durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch beide gemeinsam.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Geld für die häusliche Pflege?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Über die Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen verbinden. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistungen wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wie oft ist bei Pflegegeld ein Beratungseinsatz nötig?
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungseinsatz bei reinem Pflegegeldbezug für alle Pflegegrade von 2 bis 5 einheitlich halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine zusätzliche vierteljährliche Beratung freiwillig möglich.
Fazit

Die häusliche Pflege ermöglicht es, im vertrauten Zuhause versorgt zu werden — durch Angehörige, einen Pflegedienst oder beide. Die Pflegekasse unterstützt das je nach Pflegegrad mit Pflegegeld, Sachleistungen und vielen weiteren Hilfen. Wer die Leistungen kennt und Entlastung früh einplant, kann die Pflege zu Hause lange und gut gestalten.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Stand der Prüfung: Juni 2026.

  1. Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause — bundesgesundheitsministerium.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §37 Pflegegeld — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
  3. Bundesministerium der Justiz: SGB XI, §36 Pflegesachleistung — gesetze-im-internet.de (abgerufen am 24. Juni 2026).
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder pflegerische Beratung.